Vormerkung zur Sicherung auf Einräumung eines Wohnr.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blume13
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#1

04.02.2015, 14:02

Hallo Ihr lieben,
folgender Sachverhalt.

Wir vertreten einen Mandanten, der von seiner Frau nach dem Tod ein lebenslanges Wohnrecht via Testament eingeräumt bekommen hat. Der Sohn ist Erbe, unser Mandant aber nicht der Vater. Der Sohn wollte die Eintragung in das Grundbuch nicht zulassen, so dass wir das einstweilige Verfügungsverfahren eingeleitet haben. Nunmehr habe ich den Titel, ein Versäumnisurteil aus einem einstweiligen Verfügungsverfahren heraus. In diesem Titel wurde unserem Mandanten zuerkannt, dass zu seinen Gunsten eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts eingetragen wird. Jetzt soll ich daraus vollstrecken. Ich weiß aber nicht mal ob unser Gegner zwischenzeitlich als Erbe eingetragen ist. Wie vollstrecke ich jetzt daraus?????

Hat jemand Ahnung?

Es soll nur diese Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. Ich hatte aber noch nie mit so einer Sache zutun und bin daher echt ratlos.

Vielen lieben Dank
Blume13
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icerose
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#2

04.02.2015, 14:13

:wink1
zuerst muss der vollstreckbare Titel zugestellt werden.
Idee: Danach stellst du beim entsprechenden Grundbuchamt mit deinem (zugestellten) Titel den Antrag auf Eintragung eben dieser Vormerkung.
Sowas hatt ich auch noch nicht.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Jupp03/11

#3

04.02.2015, 14:21

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, Vorlage beim zuständigen GBA mit dem Antrag auf Eintragung. Das Urteil ersetzt die Bewilligung des Eigentümers.
Blume13
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#4

04.02.2015, 14:23

danke.

Gibt es dafür einen Mustertext/Antrag?

Blume 13
Jupp03/11

#5

04.02.2015, 14:30

Blume13 hat geschrieben:danke.

Gibt es dafür einen Mustertext/Antrag?

Blume 13
nein
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