Arbeitslohn pfänden
Verfasst: 03.02.2015, 09:37
Guten morgen,
wir haben einen Vergleich. Dieser lautet einen Betrag X brutto zu zahlen. Dem Beklagten bleibt es nachgelassen, die Forderung in Raten zu zahlen. 3 Raten in Höhe von X netto und eine Schlussrate. Die Schlussrate ist nicht beziffert. Die Abrechnungen (2 Monate) haben wir. Der Arbeitgeber hat die ersten 3 Raten auch gezahlt. Die letzte Rate wird nicht gezahlt. Der Arbeitgeber wurde auch bereits aufgefordert den Restbetrag zu zahlen (netto). Dieser wurde ausgerechnet.
Jetzt wollte ich eigentlich eine Kontenpfändung veranlassen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich den Bruttobetrag vollstrecken muss oder den Nettobetrag, da einmal brutto und einmal netto im Urteil steht. Ich weiß auch nicht, wie ich den fehlenden Bruttobetrag ausrechne und ob das überhaupt geht.
Kann mir einer von Euch helfen?
wir haben einen Vergleich. Dieser lautet einen Betrag X brutto zu zahlen. Dem Beklagten bleibt es nachgelassen, die Forderung in Raten zu zahlen. 3 Raten in Höhe von X netto und eine Schlussrate. Die Schlussrate ist nicht beziffert. Die Abrechnungen (2 Monate) haben wir. Der Arbeitgeber hat die ersten 3 Raten auch gezahlt. Die letzte Rate wird nicht gezahlt. Der Arbeitgeber wurde auch bereits aufgefordert den Restbetrag zu zahlen (netto). Dieser wurde ausgerechnet.
Jetzt wollte ich eigentlich eine Kontenpfändung veranlassen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich den Bruttobetrag vollstrecken muss oder den Nettobetrag, da einmal brutto und einmal netto im Urteil steht. Ich weiß auch nicht, wie ich den fehlenden Bruttobetrag ausrechne und ob das überhaupt geht.
Kann mir einer von Euch helfen?