ZV Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anett90
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#1

02.02.2015, 17:54

Hallo

bin mir nicht sicher, was ich in einer ZV-Angelegenheit tun soll.
Wir haben schon einen Pfüb, die ZV läuft auch. Der Gläubiger, also unser Mandant ist jedoch der Meinung, dass die monatlich eingehenden Beträge zu gering sind, da er sich da selbst "schlau" gemacht hat. Er möchte,dass wir da weiter bohren u. evtl eine Abnahme der EV beantragen.

Kann man beim Vollstreckungsgericht irgendwie Auskunft darüber erhalten, wie sich die Höhe des pfändbaren Betrages ergibt? Bzw. was könnte man da noch tun, um an mehr Geld zu kommen?

Danke, LG
Jule69
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#2

02.02.2015, 18:12

Sag mal bitte etwas mehr Details, was genau habt ihr gepfändet. Was heißt "die ZV läuft auch", wie ist da der Stand? Und was weißt Du über den Schuldner (verheiratet, selbständig, unterhaltsberechtigte Kinder?)
tiko73

#3

02.02.2015, 20:55

Habt ihr beim Pfüb auch die Herausgabe der Lohnabrechnungen mitgepfändet? Dann würde ich die geltend machen.
Das Vollstreckungsgericht wird dir zu den möglichen Abzügen beim Gehalt nix sagen können, das hat ja mit dem Lohn des SU nix zu tun.
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