Hallo,
folgendes Problem:
Mich rief heute die DS (Arbeitgeberin) an und teilte mit, dass eine neue Pfändung zugestellt wurde. Hierbei wäre der DS nun aufgefallen, dass in unserem Pfüb aus 2013 noch die Tochtergesellschaft als DS angegeben war, der Schuldner aber bereits in 2013 -kurz nach Zustellung unserer Pfändung- aufgrund Umstrukturierung zur Hauptgesellschaft gewechselt hat. Wir haben aber seit 2013 aufgrund der Pfändung Zahlungen von der Hauptgesellschaft erhalten.
Handelt es sich jetzt um einen komplett neuen Arbeitgeber und es muss eine neue Lohnpfändung (Unterhalt) beantragt werden? Oder hat jemand sonst eine Idee, wie das vielleicht umgegangen werden kann?
Viele Grüße,
Katinka
Wechsel zu Hauptgesellschaft - Pfüb ungültig?
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2013 ist mir zu ungenau. Wann wurde die Pfändung zugestellt und wann erfolgte die "Umstrukturierung".
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Dann passt ja alles. Pfändung war vorher, also ist der Betriebsübergang kein Problem. Die "Hauptgesellschaft" hat die Pfändung genauso weiterhin zu beachten, wie vorher die "Tochtergesellschaft".
http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 62246.html
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Ich weiß nicht, ob das als Betriebsübergang anzusehen ist, wie bekomme ich das raus oder woran kann ich das erkennen?... Der DS hat nur gesagt "Umstrukturierung - Wechsel von Tochtergesellschaft in Muttergesellschaft"
Ich seh da nicht zwingend den Betriebsübergang. Möglicherweise ist aufgrund Umstrukturierung jetzt auch ein neuer AG da, weil der AN in die andere Firma gewechselt ist.
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Sind die im Handelsregister eingetragen?katinka1 hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das als Betriebsübergang anzusehen ist, wie bekomme ich das raus oder woran kann ich das erkennen?... Der DS hat nur gesagt "Umstrukturierung - Wechsel von Tochtergesellschaft in Muttergesellschaft"
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Ergibt sich aus dem Handelsregister nichts, was mit der Tochtergesellschaft passiert ist?
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