Hallo,
was rechne ich gegenüber unserem Mandanten ab, wenn wir als "Korrespondenzanwalt" einen italienischen Anwalt mit der ZV in Italien beauftragen?
Zwangsvollstreckung in Italien
na eure regulären Kosten und die des Korrespondenzanwaltes, sofern er euch die schon in Rechnung gestellt hat
ich kenne die Gebühren in Italien leider nicht. Haben noch keinen ital. Anwalt beauftragt. Wollen unserem Mandanten nur erstmal die Kosten mitteilen, die auf ihn zukommen.
Im RVG steht unter Nr. 3400 VV "in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr"... gibt es denn in Italien ne "Verfahrensgebühr" ????
Im RVG steht unter Nr. 3400 VV "in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr"... gibt es denn in Italien ne "Verfahrensgebühr" ????
hi. am besten ihr beauftragt anwälte in südtirol. die sprechen ja neben italienisch auch deutsch, so fällt auf jeden fall das sprachproblem weg.
rvg gibts da natürlich nicht. es wird meistens nach stunden abgerechnet. es lassen sich auch ab und an pauschalenb für ZV sachen vereinbaren.
rvg gibts da natürlich nicht. es wird meistens nach stunden abgerechnet. es lassen sich auch ab und an pauschalenb für ZV sachen vereinbaren.
Also, wie würdest du dann die Pauschale bei der Rechtschutzversicherung abrechnen? Die meckern doch dann eh wieder rum.
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Wir haben uns bisher auch Anwälte im entsprechenden Ausland gesucht. Die haben da ganz andere Möglichkeiten, da fällt auch der ganze Übersetzungskram weg.
In irgendeinem Land hatte ich das mal, dass vorgeschrieben war, das man in dem Land dann Adresse angibt, in dem die Zustellungen erfolgen können, weil die Auslandsbehörde nicht bei uns in Deutschland zustellen wollte/konnte. Allein schon an der Zustelladrese mangelte es. Kannte keinen, der dort wohnte.
Ich konnte den Mandanten dann überzeugen, dass es günstiger wäre, einen RA im Ausland zu beauftragen, der das dortige ZV-Verfahren auch besser kennt als wir.
Das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, aber vielleicht ist das eine Anregung, grins
Gruß Bino
In irgendeinem Land hatte ich das mal, dass vorgeschrieben war, das man in dem Land dann Adresse angibt, in dem die Zustellungen erfolgen können, weil die Auslandsbehörde nicht bei uns in Deutschland zustellen wollte/konnte. Allein schon an der Zustelladrese mangelte es. Kannte keinen, der dort wohnte.
Ich konnte den Mandanten dann überzeugen, dass es günstiger wäre, einen RA im Ausland zu beauftragen, der das dortige ZV-Verfahren auch besser kennt als wir.
Das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, aber vielleicht ist das eine Anregung, grins
Gruß Bino
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Noch zu den Kosten ein ital. RA!
Ich habe den RA im Ausland vorher gefragt, was es kosten würde und er hat uns das dann ausgerechnet bzw. eine ungefähre Summe genannt. Das haben wir dann an den Mandanten weitergeleitet.
Ich habe den RA im Ausland vorher gefragt, was es kosten würde und er hat uns das dann ausgerechnet bzw. eine ungefähre Summe genannt. Das haben wir dann an den Mandanten weitergeleitet.
Was würdet ihr denn dann für euren RA (Korrespondenzanwalt?) abrechnen?
Die Rechtschutzversicherung hat uns angeboten, einen RA in Italien vorzuschlagen. Von daher müssen wir uns da keine Gedanken machen, wo wir nen italienischen RA, der auch deutsch spricht, herbekommen.
Die Rechtschutzversicherung hat uns angeboten, einen RA in Italien vorzuschlagen. Von daher müssen wir uns da keine Gedanken machen, wo wir nen italienischen RA, der auch deutsch spricht, herbekommen.
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Dodo, das kann dir wahrscheinlich nur der ital. RA sagen, weil wir (also ich jedenfalls ehrlich gesagt nicht), das ital. KoRe nicht kennen.
Ich habe in unserer Sache damals den RA einfach angeschrieben, habe ihm erklärt, was wir für einen Titel haben und dass die ZV durchgeführt werden soll, weil ich nur die Adresse kenne aber sonst nichts weiter. Dann hat er mir das in einem Schreiben erklärt, wie das bei denen funktioniert und hat mir auch gesagt, mit welchen Kosten der Mandant UNGEFÄHR rechnen müsste.
Ich glaube, der hat sich dann sogar um die Titelumschreibung gekümmert, weil jedes Land das anders haben will.
Gruß Bino
Ich habe in unserer Sache damals den RA einfach angeschrieben, habe ihm erklärt, was wir für einen Titel haben und dass die ZV durchgeführt werden soll, weil ich nur die Adresse kenne aber sonst nichts weiter. Dann hat er mir das in einem Schreiben erklärt, wie das bei denen funktioniert und hat mir auch gesagt, mit welchen Kosten der Mandant UNGEFÄHR rechnen müsste.
Ich glaube, der hat sich dann sogar um die Titelumschreibung gekümmert, weil jedes Land das anders haben will.
Gruß Bino