Zwangsvollstreckung in Italien

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Dodo1706
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#21

16.08.2007, 13:56

Also du meinst, ich nehm die hälftige Gebühr von dem, was der Italiener abrechnet?
Gast

#22

28.08.2007, 08:26

also die Rechtsschutzversicherung hat den ital. RA vorgeschlagen und er muss dann seine Kosten bei dieser Rechtsschutzversicherung einfach einreichen.

Aber wir als "Vermittler" sozusagen müssen ja gegenüber der Rechtsschutzversicherung auch was abrechnen. Für den Schriftverkehr zwischen den ital. RA und uns, zwecks Erläuterung der Sachlage und Hinschicken der Titel, sind für uns ja auch Kosten angefallen.

Welche Gebühren rechnen wir für unsere Tätigkeit bei der Rechtsschutzversicherung ab?
Nicoletta
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#23

14.09.2007, 11:48

Hallo Mausilein30,

kannst Du mir vielleicht einen Anwalt in Italien empfehlen? Will auch einen Vorgang dorthin abgeben. :|
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