Zwangsvollstreckung in Italien
Also du meinst, ich nehm die hälftige Gebühr von dem, was der Italiener abrechnet?
also die Rechtsschutzversicherung hat den ital. RA vorgeschlagen und er muss dann seine Kosten bei dieser Rechtsschutzversicherung einfach einreichen.
Aber wir als "Vermittler" sozusagen müssen ja gegenüber der Rechtsschutzversicherung auch was abrechnen. Für den Schriftverkehr zwischen den ital. RA und uns, zwecks Erläuterung der Sachlage und Hinschicken der Titel, sind für uns ja auch Kosten angefallen.
Welche Gebühren rechnen wir für unsere Tätigkeit bei der Rechtsschutzversicherung ab?
Aber wir als "Vermittler" sozusagen müssen ja gegenüber der Rechtsschutzversicherung auch was abrechnen. Für den Schriftverkehr zwischen den ital. RA und uns, zwecks Erläuterung der Sachlage und Hinschicken der Titel, sind für uns ja auch Kosten angefallen.
Welche Gebühren rechnen wir für unsere Tätigkeit bei der Rechtsschutzversicherung ab?