Zustellung Ladung Vermögenauskunft in England

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A13
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#1

22.01.2015, 15:28

Hallo zusammen,

ich brauche ganz dringend Hilfe und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Der Schuldner erscheint inlands nicht zur Abnahme der Vermögensauskunft. Mit der letzten übermittelten "Krankschreibung" des Schuldners, mit der er den Termin zur Abnahme der VermA platzen ließ, teilte er mit, dass er nunmehr in England lebe und hat uns seine Adresse mitgeteilt.

Jetzt möchte ich gern, dass der GVZ ihn lädt und die Zustellung der Ladung soll in England erfolgen, aber wie geht das?

Findet hier § 183 ZPO Anwendung oder nicht? Kann der GVZ die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein bewirken? Oder muss tatsächlich ein Rechtshilfegesuch gestellt werden?
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GV Freudenstein
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#2

22.01.2015, 15:32

Das geht überhaupt nicht.

Da der Schuldner im Ausland lebt, fehlt es an der Zuständigkeit eines inländischen Gerichtsvollziehers.
Die Vollstreckung muss in England nach den dort geltenden Bestimmungen weitergeführt werden.
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#3

22.01.2015, 15:45

Das Problem ist halt auch, dass wir wissen, dass er sich hier öfter in Deutschland aufhält und dass seine Frau hier lebt, bei der wir bislang immer zugestellt haben. Die Ladung zur VermA kann sie doch auch dort zustellen, wo er sich gerade aufhält, oder?

Wie funktioniert denn solch eine Vollstreckung in England?
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