Huhu
habe einen Titel und soll vollstrecken.
Die Zinsen, die im VB stehen (z.B. 12,75 % Zinsen von HF seit dem 09.07.1985) kann ich doch nicht mit berücksichtigen oder?
Titel aus 1985, Zinsen?
- icerose
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Hallo,
fast richtig, nur die Zinsen für die letzten drei Jahre können gefordert werden.
LG
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Tine Dea
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Hallo icerose,
auch deine Antwort ist nur fast richtig Fordern könnt ihr alles, der Schuldner muss sich halt auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn er die Zinsen nicht zahlen will. Aber auf so etwas weist man ja den Schuldner nicht noch extra hin...
auch deine Antwort ist nur fast richtig Fordern könnt ihr alles, der Schuldner muss sich halt auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn er die Zinsen nicht zahlen will. Aber auf so etwas weist man ja den Schuldner nicht noch extra hin...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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So wie sie im Titel angegeben sind und wenn da 12,75 % stehen, dann sind die auch mit 12,75 % zu berechnen...
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Seit 1985 kein Vollstreckungsversuch?
Ja, auch 12,75 % - ist ja so tituliert.
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Danke, Tine Dea, und Js123: Viel Glück. Ich hab sowas auch schon mal versucht. Da hat der GV direkt geschrieben, ich möge die Verjährung beachten! Fand ich doof...Aber wenn ich das hier so lese, dann versuche ich es nächstes Mal schlicht wieder (frei nach dem Motto: Klappt´s, klappt´s).
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- Tine Dea
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Also ich vollstrecke eigentlich regelmäßig aus Titeln, die älter als drei Jahre sind, mache immer meine Zinsen geltend und bekomme sie auch. Die GVZ haben da bei mir auch noch nie gemeckert...
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- icerose
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Dass die GV hier meckern, kann daran liegen, dass die sich öfter mal eigene Forderungskonten anlegen.
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