Titel aus 1985, Zinsen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dany1981
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#11

22.01.2015, 15:05

meine meckern immer wegen der gebühr für die vollstreckungsandrohung :pfeif
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Tine Dea
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#12

22.01.2015, 15:08

Ach ja die liebe Androhung... :pfeif Hab hier witzigerweise ein paar KFBs nach § 788 ZPO rumkullern, so sie mit festgesetzt wurde :mrgreen:

Aber wie Katuscha schon schrieb, es ist auf Aufgabe des Schuldners wegen möglicherweise verjährter Zinsen zu meckern und nicht die des GVZ!
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Dany1981
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#13

22.01.2015, 15:11

Sehe ich auch so. Aber scheinbar haben die alle ein Herz für Schuldner und nicht für Gläubiger...da wunderts mich auch nicht, wenn Schuldner immer dreister werden. :pfeif :sad:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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icerose
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#14

22.01.2015, 15:19

Ja, korrekt. So kenn ich das. Aber in Berlin ist das scheinbar anders :kopfkratz
nun gut, ich werd´s halt immer wieder versuchen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Honeymoon
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#15

22.01.2015, 16:14

Hallo, wann wurde denn das letzte Mal aus dem Titel vollstreckt? Wurde der Schuldner mal drauf hingewiesen, dass die Forderungen noch bestehen und ihm ZV-Maßnahmen angedroht?
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icerose
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#16

22.01.2015, 16:18

die Gebühr für eine vorangegangene ZV-Androhung ist allerdings anzurechnen (wenn innerhalb von 2 Jahren die Folgemaßnahme folgt!)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Js123
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#17

22.01.2015, 16:45

@Honeymoon ich kann dir dazu nichts sagen, habe nur den Titel
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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