PfüB auf Konto - S mglw Verfügungsberechtigte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#11

27.04.2020, 13:38

PostGretel hat geschrieben:
27.04.2020, 13:02
*sh161: Ich weiß, dass ich in beiden Sachen nicht die Konten pfänden kann, da jeweils der Schuldner nicht Kontoinhaber ist. Daher muss ich in beiden Fällen den Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber dem Kontoinhaber pfänden. Das hatte ich bereits in meinem ersten Absatz klargemacht.

@Anahid: Benutzt Du immer den IWW-Text, egal ob der Schuldner "nur" Verfügungsberechtiger" ist oder ob er wirtschaftlich Berechtigter ist?
Ich hatte solche Konstellationen auch schon öfter. Bei Verfügungsberechtigungen pfände ich inzwischen nicht mehr und zwar schlicht aus dem Grund, weil es sich meist herausgestellt hat, dass die Schuldner dort selbst keine Gelder hatten.

Das meint wohl auch sh161: Welchen Anspruch willst du bei einer Verfügungsberechtigung pfänden?
Ich bin z.B. verfügungsberechtigt über das Konto meiner Mutter. Das hat sie mal so eingerichtet, falls mal ein Fall eintritt, dass sie Geld benötigt aber nicht zur Bank gehen kann.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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sh161
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#12

27.04.2020, 14:03

mücki hat geschrieben:
27.04.2020, 13:38
Das meint wohl auch sh161: Welchen Anspruch willst du bei einer Verfügungsberechtigung pfänden?
Ich bin z.B. verfügungsberechtigt über das Konto meiner Mutter. Das hat sie mal so eingerichtet, falls mal ein Fall eintritt, dass sie Geld benötigt aber nicht zur Bank gehen kann.
Genau so.
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Anahid
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#13

27.04.2020, 14:43

mücki hat geschrieben:
27.04.2020, 13:38
Ich bin z.B. verfügungsberechtigt über das Konto meiner Mutter. Das hat sie mal so eingerichtet, falls mal ein Fall eintritt, dass sie Geld benötigt aber nicht zur Bank gehen kann. [/color]
Ja, aber kann ja auch die Konstellation sein, dass das Konto z.B. auf die Ehefrau läuft, der Ehemann verfügungsberechtigt ist und auch gleichzeitig sein Geld auf das Konto fließen lässt. Ich würde da nicht grundsätzlich eine Erfolgsaussicht einer Pfändung des Herausgabeanspruchs verneinen.
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#14

27.04.2020, 16:21

@"Die 3 letzten von Euch": Das sehe ich genauso wie Anahid (Danke für Deine Antwort auf der vorigen Seite!), und verweise deswegen nochmals auf den von mir genannten IWW-Artikel.

In meinem aktuellen Fall ist es so, dass die Schuldnerin ein Geschäft führt, in welchem aber ihr Lebensgefährte angeblich der Inhaber ist. In einem Zeitungsartikel wird aber sie als Inhaberin aufgeführt, während der Lebensgefährte nicht einmal erwähnt wird. Das Privatkonto von ihr ist ein P-Konto. Daher vermute ich, dass sie ihr Haupteinkommen aus dem auf ihn laufenden Konto bezieht, welches vermutlich als Geschäftskonto auf seinen Namen geführt wird. Und ich würde mich auch nicht wundern, wenn sie in ihrer nächsten VAK ihre Verfügungsberechtigung nicht angeben wird, da sie schon bis jetzt ziemlich gerissen ist. Gerade solchen Schuldnern sollte man eher auf gleicher Augenhöhe begegnen. :cowboy :cowboy
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mücki
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#15

28.04.2020, 10:42

Anahid hat geschrieben:
27.04.2020, 14:43
Ja, aber kann ja auch die Konstellation sein, dass das Konto z.B. auf die Ehefrau läuft, der Ehemann verfügungsberechtigt ist und auch gleichzeitig sein Geld auf das Konto fließen lässt. Ich würde da nicht grundsätzlich eine Erfolgsaussicht einer Pfändung des Herausgabeanspruchs verneinen.
Das gibt es sicher auch aber dann wäre er ja nicht nur verfügungsberechtigt, sondern auch wirtschaftlich und ganz ehrlich, dass dann alles aufzudröseln ist mir auf die Dauer zu kompliziert geworden, zumal man sich ja ggf. auch schadenersatzpflichtig macht. Was aber sicher nichts daran ändert, dass eine Pfändung einzelfallabhängig Sinn machen kann.
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