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VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 16.01.2015, 11:02
von Baptistine
Halli hallo,

ich hab zwei Vollstreckungsbescheide die ich aufgrund Rechtsnachfolger umschreiben lassen soll, habe ich nur noch nie gemacht und hoffe ihr könnt mir helfen.

1. A GmbH & Co. KG (verteten durch die B GmbH)

2. B GmbH (vertreten durch den GF AB)

Die Rechtsnachfolger sind jetzt X GmbH & Co. KG, vertreten durch die XY GmbH, diese vertreten durch den GF.

Meiner Meinung nach würde ich jetzt beide Titel zum Mahngericht schicken mit der Bitte diese umzuschreiben. Liege ich da richtig? ^^

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 16.01.2015, 11:12
von Nasenbär
Ja, aber den Nachweis hinsichtlich der Rechtsnachfolge nicht vergessen. Du musst gegenüber dem Gericht begründen bzw. darlegen, warum eine Umschreibung erforderlich ist und das musst Du belegen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann kostet das auch Gerichtskosten; früher waren das mal 20,- Euro (??) glaube

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 16.01.2015, 11:24
von Baptistine
Super danke =)

Ich habe einen Auszug aus dem HR, ich hoffe das reicht.

Vollstreckungsbescheid umschreiben? Neue Frage:

Verfasst: 23.06.2015, 12:33
von BP2015
Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe bezüglich eines ähnlichen Problems:
Wir haben in eigener Sache gegen eine Mandantin einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Die Schuldnerbezeichnung im Titel lautet auf die ABC GmbH vertreten durch die GFin AB.
Nun ist laut Handelsregisterauszug die GFin AB aus der ABC GmbH ausgeschieden und neuer GF Herr XY.
Muss ich den Titel abändern lassen oder kann ich aus diesem vollstrecken?
:thx für eure Hilfe.

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 23.06.2015, 12:38
von samsara
Der Titel muss nicht geändert werden, da sich die Vollstreckung gegen die GmbH richtet. Ich hänge in solchen Fällen immer eine Kopie aus dem Handelsregister hin (die Veröffentlichungen sind kostenlos).

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 23.06.2015, 12:43
von BP2015
:thx :thx :thx

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 23.06.2015, 12:59
von BP2015
Wie ist es denn wenn der neue GF mit der Firma von München nach Berlin gezogen ist? Ist es auch dann nicht nötig den Titel umschreiben zu lassen?

Re: VB umschreiben lassen (2x)

Verfasst: 23.06.2015, 13:03
von samsara
Dann ist es auch nicht erforderlich. Auszug aus dem HR reicht.