Ich habe in einer Sache die Zwangsvollstreckung beauftragt (Auftrag an Gvz). Dieser schickt mir nun den Titel zurück mit dem Hinweis, die Vollstreckungsklausel mit der Unterschrift versehen zu lassen.
Die Urkundsbeamtin hat den Titel unterschrieben, allerdings tatsächlich nicht die eigentliche Klausel.
Ich habe aus dem selben Titel schon einmal vor 2 Jahren problemlos vollstreckt (leider konnte nicht die gesamte Forderung eingetrieben werden).
Liegt das daran? Braucht man bei jedem neuen Vollstreckungsversuch eine neue Unterschrift?
Vollstreckungsklausel - Unterschrift fehlt
- niva
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die Klausel wird nur einmel erteilt und damit auch nur einmal unterschrieben, mit der Anzahl der Vollstreckungsversucht hat das überhaupt nichts zu tun.
ich gehe davon aus, dass das vorher einfach keiner geprüft hat, ob da die Unterschrift drauf ist.
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- jojo
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