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Nachbesserung der EV

Verfasst: 11.07.2007, 15:04
von Kathrin
Hi ihr,

hab grad nen Vollstreckungsprotokoll vor mir liegen, in dem der Schuldner angegeben hat Azubi zu sein, jedoch hat er keinen Arbeitgeber/Arbeitslohn angegeben.

Die Angaben möchte ich natürlich haben daher die Frage:

Wie stelle ich so einen Antrag?
Entstehen dabei Gebühren?
Muss ich sonst irgendwas beachten?

Danke schonmal.

Verfasst: 11.07.2007, 15:28
von butterflybabe
So einen Antrag stellst du an den GV, wenn du weist, wer zuständig ist oder an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Wenn du noch nicht im e.V.-Verfahren tätig warst, also du hier nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt hast, entsteht hier eine Nr. 3309 VV

Beim dem Antrag kannst du noch Fragen reinschreiben, die du beantwortest haben willst,

Verfasst: 11.07.2007, 15:31
von StineP
Naja, das erste erledigt sich um Grunde, weil sie ja das Protokoll vom zuständigen GV vorliegen hat...

Würde auch eV beantragen mit den gängigen Zusatzfragen

Verfasst: 11.07.2007, 15:34
von Kathrin
es ist unser EV-Verfahren... der hat am 9.7. die EV abgegeben... und es fehlt halt eindeutig der Arbeitgeber... mal wieder ein Gerichtsvollzieher, der meine Vorurteile (die ich gar nicht haben will) voll bestätigt... :fluch

Verfasst: 11.07.2007, 15:36
von StineP
Dann ruf den doch mal an und frag ihn, weshalb er den jetzigen Arbeitgeber nicht eingetragen hat...

Verfasst: 11.07.2007, 15:38
von Kathrin
Das ist eine Gute idee, dumm fragen kost ja ma wieder nix...

Hätt ich auch selbst drauf kommen können, aber bei dem Wetter da draußen kann man ja auch nicht ordentlich nachdenken...

Verfasst: 11.07.2007, 15:41
von StineP
Geht mir genauso - der wird dir im Zweifelsfall ja sagen, ob du nen entsprechenden Antrag stellen musst. Aber eigentlich hat er die eV ja dann falsch abgenommen ;)

Verfasst: 10.08.2007, 10:46
von mrsgoalkeeper
Ich würde Ergänzung/Nachbesserung beantragen.
Einfaches Schreiben an den GVZ: in p.p. reichen wir sämtliche Unterlagen zurück mit der Bitte, den Schuldner zur Ergänzung der eV vorzuladen, damit er seine Angaben bezüglich ... ergänzt."
Nicht vergessen, Haftbefehl zu beantragen, für den Fall, dass der Schu nicht erscheint :andiearbeit