Nachbesserung der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kathrin
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#1

11.07.2007, 15:04

Hi ihr,

hab grad nen Vollstreckungsprotokoll vor mir liegen, in dem der Schuldner angegeben hat Azubi zu sein, jedoch hat er keinen Arbeitgeber/Arbeitslohn angegeben.

Die Angaben möchte ich natürlich haben daher die Frage:

Wie stelle ich so einen Antrag?
Entstehen dabei Gebühren?
Muss ich sonst irgendwas beachten?

Danke schonmal.
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butterflybabe
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#2

11.07.2007, 15:28

So einen Antrag stellst du an den GV, wenn du weist, wer zuständig ist oder an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Wenn du noch nicht im e.V.-Verfahren tätig warst, also du hier nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt hast, entsteht hier eine Nr. 3309 VV

Beim dem Antrag kannst du noch Fragen reinschreiben, die du beantwortest haben willst,
StineP

#3

11.07.2007, 15:31

Naja, das erste erledigt sich um Grunde, weil sie ja das Protokoll vom zuständigen GV vorliegen hat...

Würde auch eV beantragen mit den gängigen Zusatzfragen
Kathrin
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#4

11.07.2007, 15:34

es ist unser EV-Verfahren... der hat am 9.7. die EV abgegeben... und es fehlt halt eindeutig der Arbeitgeber... mal wieder ein Gerichtsvollzieher, der meine Vorurteile (die ich gar nicht haben will) voll bestätigt... :fluch
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StineP

#5

11.07.2007, 15:36

Dann ruf den doch mal an und frag ihn, weshalb er den jetzigen Arbeitgeber nicht eingetragen hat...
Kathrin
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#6

11.07.2007, 15:38

Das ist eine Gute idee, dumm fragen kost ja ma wieder nix...

Hätt ich auch selbst drauf kommen können, aber bei dem Wetter da draußen kann man ja auch nicht ordentlich nachdenken...
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StineP

#7

11.07.2007, 15:41

Geht mir genauso - der wird dir im Zweifelsfall ja sagen, ob du nen entsprechenden Antrag stellen musst. Aber eigentlich hat er die eV ja dann falsch abgenommen ;)
mrsgoalkeeper
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#8

10.08.2007, 10:46

Ich würde Ergänzung/Nachbesserung beantragen.
Einfaches Schreiben an den GVZ: in p.p. reichen wir sämtliche Unterlagen zurück mit der Bitte, den Schuldner zur Ergänzung der eV vorzuladen, damit er seine Angaben bezüglich ... ergänzt."
Nicht vergessen, Haftbefehl zu beantragen, für den Fall, dass der Schu nicht erscheint :andiearbeit
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