Seite 1 von 6

Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 10:54
von schindler1
hat dies schon mal jemand vorgenommen? Wir beabsichtigen dies mit 2 alten Handys durchführen zu lassen.

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 11:00
von Pitt
Das erzählt Herr Burkhard Engler immer auf seinen ZV-Seminaren als Tipp. Habe es selbst noch nicht durchgeführt, da mir die Unwägbarkeiten im Verhältnis zur Erfolgsaussicht zu groß erscheinen.

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 11:03
von schindler1
ich werde das jetzt mal ausprobieren, da man gerade junge Leute vielleicht dazu bewegen kann zu zahlen. Denke, das Handy hat für die doch einen großen ideellen Wert

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 11:09
von niva
so ist es. ich habe damit erst vor kurzem einen Schulder zur Ratenzahlung bewegt und das obwohl kurz nach meinem Antrag schon Post von der Schuldnerberatung kam. er zahlt trotzdem noch. vorheriges Androhen hatte allerdings nicht gebracht, aber der Besuch des GVZ war dann doch überzeugend. :mrgreen:

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 11:42
von schindler1
ging der Antrag bei Gericht problemlos durch?

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 12:06
von katuscha
Wie genau funktioniert denn das?
Habt ihr ein altes Handy, das ihr dem GVZ schickt?

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 12:17
von niva
schindler1 hat geschrieben:ging der Antrag bei Gericht problemlos durch?
so weit war ich da noch nicht. ich musste erst mal die Ergänzung der EV beantragen um den Antrag überhaupt stellen zu müssen.

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 13:42
von schindler1
katuscha hat geschrieben:Wie genau funktioniert denn das?
Habt ihr ein altes Handy, das ihr dem GVZ schickt?

... so habe ich das vor; also braucht man zuerst ein VV. Aha, ok

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 14:04
von niva
schindler1 hat geschrieben:
katuscha hat geschrieben:Wie genau funktioniert denn das?
Habt ihr ein altes Handy, das ihr dem GVZ schickt?

... so habe ich das vor; also braucht man zuerst ein VV. Aha, ok
nein brauchst du nicht, sofern du denn die genauen Bezeichnung des Handy hast, was du pfänden willst.

Re: Austauschpfändung Handy

Verfasst: 13.01.2015, 14:29
von AliceImWunderland
Wird der Schuldner im Vorfeld seitens des GVZ von der Austauschpfändung informiert? Soweit ich weiß, doch schon, oder?
Wenn das so ist, wäre ich als Schuldner doch selten dämlich, wenn ich beim Besuch des GVZ das Telefon noch da rumliegen habe, oder? :vogel