Austauschpfändung Handy

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#41

28.10.2015, 15:13

joggellive hat geschrieben:oder ihr irgendwann mit einen teuren Gegenschuss, wenn der richtige dabei ist der sich über eine RS , vertreten lässt oder mittels VHK. Nichts gegen Geld eintreiben, aber die Methoden, sind doch oft sehr fraglich, da finde ich es gut wenn dem einen oder anderen auch auf die Finger geklopft wird und oft wirds dann auch ruhiger.
sag mal, was hast du denn gegen Gläubiger bzw. dessen Vertreter? Ich seh hier nichts "Ungesetzliches". Ich denke, man sollte im Auftrag des jeweiligen Mdt alles - im Rahmen des gesetzlich Möglichen - tun, um dessen Forderung nebst Kosten beizutreiben.
Ist an der Einstellung etwa was falsch?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Liesel
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#42

28.10.2015, 15:35

joggellive hat geschrieben:oder ihr irgendwann mit einen teuren Gegenschuss, wenn der richtige dabei ist der sich über eine RS , vertreten lässt oder mittels VHK. Nichts gegen Geld eintreiben, aber die Methoden, sind doch oft sehr fraglich, da finde ich es gut wenn dem einen oder anderen auch auf die Finger geklopft wird und oft wirds dann auch ruhiger.
Der im vorliegenden Fall welcher wäre?

Die Leute bekommen eine Rechnung, zig Mahnungen, dann erfolgt die Titulierung, danach nochmals Zahlungsaufforderung mit RZ-Angebot.....irgendwann ist einfach mal Schluss. Wenn man dann die Beitreibung der Forderung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht...was ist daran verwerflich? Gegen ein Gesetz wird hierbei nicht verstoßen. Wäre die Ausgangsrechnung in monatlichen Raten beglichen worden, wäre die Forderung nur halb so hoch gewesen.

Im Übrigen braucht keiner zwingend ein Smartphone im Wert von 600,00 Euro.

Mich würde interessieren, wie du reagieren würdest, wenn es deine Forderung wäre. Wahrscheinlich wäre dann deine Schuldnerfreundlichkeit ganz schnell verflogen.
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#43

28.10.2015, 15:37

Und ein Schuldner, der seine Zahnarztrechnung nicht bezahlt aber danach mit nem Schreifon6 grinsend hinausgeht, weniger - und wir haben die Welt wieder etwas besser gemacht...
läuft...
:huch
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#44

29.10.2015, 14:00

Liesel hat geschrieben:
joggellive hat geschrieben:oder ihr irgendwann mit einen teuren Gegenschuss, wenn der richtige dabei ist der sich über eine RS , vertreten lässt oder mittels VHK. Nichts gegen Geld eintreiben, aber die Methoden, sind doch oft sehr fraglich, da finde ich es gut wenn dem einen oder anderen auch auf die Finger geklopft wird und oft wirds dann auch ruhiger.
Der im vorliegenden Fall welcher wäre?

Die Leute bekommen eine Rechnung, zig Mahnungen, dann erfolgt die Titulierung, danach nochmals Zahlungsaufforderung mit RZ-Angebot.....irgendwann ist einfach mal Schluss. Wenn man dann die Beitreibung der Forderung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht...was ist daran verwerflich? Gegen ein Gesetz wird hierbei nicht verstoßen. Wäre die Ausgangsrechnung in monatlichen Raten beglichen worden, wäre die Forderung nur halb so hoch gewesen.

Im Übrigen braucht keiner zwingend ein Smartphone im Wert von 600,00 Euro.

Mich würde interessieren, wie du reagieren würdest, wenn es deine Forderung wäre. Wahrscheinlich wäre dann deine Schuldnerfreundlichkeit ganz schnell verflogen.
Also wir treiben auch Forderungen ein, aber nicht mit einer solchen Aggressivität, wie das teilweise hier betrieben wird. Manche machen sich des ja schon fast zur Berufung. Ich kann dazu immer nur sagen, man muss sich seine Kunden eben aussuchen und nicht jeden nehmen, nur weil Geld nicht stinkt. Man stelle sich die Frage, wie kann ein Zahnarzt immer noch kassenfreie Zusatzleistungen an drehen und mit einer Überzeugung aufschwatzen, wenn er am Ende immer seinem Geld hinter her rennt.

Aber zum Smartphone zurück. Der teure Gegenschlag wäre jetzt, die Vollstreckungsabwehrklage, mit dem Ausgangspunkt der Schadensminderungspflicht . Begründet wird die Klage damit, dass eine Schuldentilgung damit nicht erfolgt, weil am Ende der Versteigerung keinen nennenswerten, Beträge übrig bleiben, die Außer die neu entstanden kosten, nichts weiter ausgleichen. Als Nachweis, wäre die Billigkeit der Gegenseite zu erbringen , das die Pfändung des Smartphones mit einem Restwert von 250€, erfolgsversprechend war / ist. Zur Not , kommt noch ein Gutachter der den Verkaufswert ermitteln soll, den das Handy auf dem Markt erbringen würde


Das mit der Schuldnerfreundlichkeit ist eben so eine Sache, das eben auch die vertreten werden woll / müssen. Ich war anfangs auch nicht so begeistert, aber nach dem ich, doch viele komische Gegenseiten kennenlernen durfte, ist das nicht mehr ganz so schlimm.
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Liesel
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#45

29.10.2015, 14:16

joggellive hat geschrieben: Ich kann dazu immer nur sagen, man muss sich seine Kunden eben aussuchen und nicht jeden nehmen, nur weil Geld nicht stinkt.
In einer Einzelkanzlei....ja neeeee....ist klar. :roll: Vor allem weiß man von Anfang an, dass die Rechnung nicht bezahlt wird. :kopfkratz

Ich würde dir schon jetzt viel Spaß mit einer Vollstreckungsgegenklage wünschen.
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#46

29.10.2015, 14:23

Liesel hat geschrieben: In einer Einzelkanzlei....ja neeeee....ist klar. :roll: Vor allem weiß man von Anfang an, dass die Rechnung nicht bezahlt wird. :kopfkratz

Ich würde dir schon jetzt viel Spaß mit einer Vollstreckungsgegenklage wünschen.
- Cheffe ist da sehr motiviert bei sowas. Und er würde es nicht machen wenn die Erfolgsquote, so gering wäre. Sicherlich gabs auch niederlagen, aber das gibts in jeder Kanzlei.

Was die Kunden angeht, gibts ein tip, Beratungsgespräch auf Beratungshilfeschein, dort gleich den VHK Antrag vorsorglich mitgeben mit allen drum und dran dann kennt man zumindest, die Einkommensituation, des Kunden und kann, dnan eben voll einsteigen oder ihm dann von der schlechten Lage überzeugen und zur not das ganze auf nur 1-200€ Begrenzen, die im schlimsten Fall verschmerzlich sind. Aber das muss jeder Anwalt selber wissen , wie er das macht.
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#47

29.10.2015, 14:24

Ich denke, es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt Fälle, da hat die Austauschpfändung des Handys keinen Sinn, weil es noch Alternativen gibt oder das Gerät altersbedingt nichts mehr einbringt und es gibt Fälle, da ist sie für den Gläubiger der einzige und dann auch legitime Weg, um an sein Geld zu kommen. Letztlich kann nur der vor der Akte und der Vermögensauskunft sitzende Sachbearbeiter abschätzen, welchen Weg er in Absprache mit dem Gläubiger geht oder eben nicht.
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Liesel
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#48

29.10.2015, 14:30

joggellive hat geschrieben:-Was die Kunden angeht, gibts ein tip, Beratungsgespräch auf Beratungshilfeschein, dort gleich den VHK Antrag vorsorglich mitgeben mit allen drum und dran dann kennt man zumindest, die Einkommensituation, des Kunden und kann, dnan eben voll einsteigen oder ihm dann von der schlechten Lage überzeugen und zur not das ganze auf nur 1-200€ Begrenzen, die im schlimsten Fall verschmerzlich sind. Aber das muss jeder Anwalt selber wissen , wie er das macht.
Hut ab für den Tip. Wäre ich allein nie darauf gekommen.

Es gibt Leute, die schaffen es nur nicht, die Unterlagen zusammenzusuchen und im Büro abzugeben.

Auch 200,00 Euro sind nicht immer verschmerzlich, wenn die Ausfälle sich häufen.

So....bei mir ist das Thema durch. Ich bin lange genug in dem Job um zu wissen, was ich wie mache und was ich vertreten kann oder nicht. Auch wenn es in Einzelfällen nur ums Prinzip geht - was ich auch ehrlich zugebe. Das wiederum liegt dann an den Leuten selbst.
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#49

29.10.2015, 15:06

Liesel hat geschrieben: Es gibt Leute, die schaffen es nur nicht, die Unterlagen zusammenzusuchen und im Büro abzugeben.
Dann gibt es eben erst einen neuen Termin wenn alles da ist, sonst ist dann keine Klage möglich, auch wenn man nochlange nicht soweit ist, aber da muss man eben bissel krerativ sein, seit ihr in anderen dingen ja auch. Wobei , das eben Cheffe entscheiden muss.
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#50

29.10.2015, 15:08

joggellive hat geschrieben:
Liesel hat geschrieben: Es gibt Leute, die schaffen es nur nicht, die Unterlagen zusammenzusuchen und im Büro abzugeben.
Dann gibt es eben erst einen neuen Termin wenn alles da ist, sonst ist dann keine Klage möglich, auch wenn man nochlange nicht soweit ist, aber da muss man eben bissel krerativ sein, seit ihr in anderen dingen ja auch. Wobei , das eben Cheffe entscheiden muss.
Amen.

Und Tschüß.
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