Liesel hat geschrieben:joggellive hat geschrieben:oder ihr irgendwann mit einen teuren Gegenschuss, wenn der richtige dabei ist der sich über eine RS , vertreten lässt oder mittels VHK. Nichts gegen Geld eintreiben, aber die Methoden, sind doch oft sehr fraglich, da finde ich es gut wenn dem einen oder anderen auch auf die Finger geklopft wird und oft wirds dann auch ruhiger.
Der im vorliegenden Fall welcher wäre?
Die Leute bekommen eine Rechnung, zig Mahnungen, dann erfolgt die Titulierung, danach nochmals Zahlungsaufforderung mit RZ-Angebot.....irgendwann ist einfach mal Schluss. Wenn man dann die Beitreibung der Forderung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht...was ist daran verwerflich? Gegen ein Gesetz wird hierbei nicht verstoßen. Wäre die Ausgangsrechnung in monatlichen Raten beglichen worden, wäre die Forderung nur halb so hoch gewesen.
Im Übrigen braucht keiner zwingend ein Smartphone im Wert von 600,00 Euro.
Mich würde interessieren, wie du reagieren würdest, wenn es deine Forderung wäre. Wahrscheinlich wäre dann deine Schuldnerfreundlichkeit ganz schnell verflogen.
Also wir treiben auch Forderungen ein, aber nicht mit einer solchen Aggressivität, wie das teilweise hier betrieben wird. Manche machen sich des ja schon fast zur Berufung. Ich kann dazu immer nur sagen, man muss sich seine Kunden eben aussuchen und nicht jeden nehmen, nur weil Geld nicht stinkt. Man stelle sich die Frage, wie kann ein Zahnarzt immer noch kassenfreie Zusatzleistungen an drehen und mit einer Überzeugung aufschwatzen, wenn er am Ende immer seinem Geld hinter her rennt.
Aber zum Smartphone zurück. Der teure Gegenschlag wäre jetzt, die Vollstreckungsabwehrklage, mit dem Ausgangspunkt der Schadensminderungspflicht . Begründet wird die Klage damit, dass eine Schuldentilgung damit nicht erfolgt, weil am Ende der Versteigerung keinen nennenswerten, Beträge übrig bleiben, die Außer die neu entstanden kosten, nichts weiter ausgleichen. Als Nachweis, wäre die Billigkeit der Gegenseite zu erbringen , das die Pfändung des Smartphones mit einem Restwert von 250€, erfolgsversprechend war / ist. Zur Not , kommt noch ein Gutachter der den Verkaufswert ermitteln soll, den das Handy auf dem Markt erbringen würde
Das mit der Schuldnerfreundlichkeit ist eben so eine Sache, das eben auch die vertreten werden woll / müssen. Ich war anfangs auch nicht so begeistert, aber nach dem ich, doch viele komische Gegenseiten kennenlernen durfte, ist das nicht mehr ganz so schlimm.