Naja je nachdem, wie der Schuldner mit seinem Smartphone umgeht. Für defekte Apfel-Produkte bekommt man zum Teil noch 100 €...
Man muss es immer so sehen - entweder, man nimmt das Geld, welches man durch die Pfändung des Smartphones erhält, oder man bleibt komplett auf den Kosten sitzen, weil der Schuldner sich nicht rührt und/oder das Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze ist.
Also in solchen Fällen nehme ich alles was ich kriegen kann
Austauschpfändung Handy
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Kannst ja mal googeln, was man so für ein 6 Monate altes Samsung Galaxy S6 bekommt. Jedenfalls war es der Schuldnerin so wichtig, dass sie die Gesamtforderung von reichlich 300,00 Euro lieber komplett gezahlt hat, obwohl sie lt. VA außer Sozialleistungen NICHTS hat. Das "Geschäft" hat sich für uns gelohnt, nachdem es um eine eigene Gebührenforderung ging.joggellive hat geschrieben:Was bekommt man denn so für 6 Monate alte Smartphones, wenn ich die Vollstreckungskosten und Versteigerungskosten übedenke, ist es immer ein - Geschäft.
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Das muss ich nicht googeln ich habe schon mehrfach versucht, Handys zu verkaufen die, nach meiner Vertragsverlängerung ersetzt wurden. Nach 6 Monaten bekommst du nicht mal mehr die hälfte des Kaufpreises, in der Regel sind die Samsungs 600€ teuer. wenn du dann noch 200- 250€ dafür bekommst, kannst du dich glücklich schätzen. Abzügl. der Vollstreckungskosten wird hier, definitiv drauf gezahlt. Und Austauschgerät? Du musst ein Gerät zur verfügung stellen ,w as mind. 1,5 Jahre Garatie noch inne hat. Weil ein Gerät was dann 3 Tage später direkt kaputt geht, fällt aus. So, wenn du hier ein Gerät mit 1,5 Jahren Garantie besorgen willst, musst du hier auch etwas tiefer in die Tasche greifen. mit 20€ ist es da nicht getan.
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Woher nimmst du das denn? Ein Austauschgerät muss nicht zur Verfügung gestellt werden.joggellive hat geschrieben: Und Austauschgerät? Du musst ein Gerät zur verfügung stellen ,w as mind. 1,5 Jahre Garatie noch inne hat. Weil ein Gerät was dann 3 Tage später direkt kaputt geht, fällt aus. So, wenn du hier ein Gerät mit 1,5 Jahren Garantie besorgen willst, musst du hier auch etwas tiefer in die Tasche greifen. mit 20€ ist es da nicht getan.
Deine Schuldnerfreundlichkeit ist mir shitegal. Wenn die Leute es nicht auf die Reihe bekommen, wenigstens (auch kleine) Raten zu zahlen, müssen sie mit den Konsequenzen halt leben.
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Ich kenne das auch mit der Austauschpfändung. Wie beim TV. Gehört zum Standart :/
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Ich habe vorher mit der zuständigen GVin telefoniert und dort die Info erhalten, dass ein Smartphone unbeschränkt pfändbar und ein Austauschgerät nicht nötig ist.
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Liesel hat geschrieben:Wenn die Leute es nicht auf die Reihe bekommen, wenigstens (auch kleine) Raten zu zahlen, müssen sie mit den Konsequenzen halt leben.
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Auch, wenn das Smartphone das einzige Telefon und damit der einzige "Telefonanschluss" des Schuldners ist?Liesel hat geschrieben:Ich habe vorher mit der zuständigen GVin telefoniert und dort die Info erhalten, dass ein Smartphone unbeschränkt pfändbar und ein Austauschgerät nicht nötig ist.
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Es war zumindest das einzige Smartphone, was in der VA angegeben wurde. Ob noch ein weiterer "Telefonanschluss" vorhanden war, ist mir nicht bekannt - und im Übrigen auch egal -. Da aber die GVin die entsprechende Info bei unserem Telefonat sicher auch nicht hatte, wird es ihr nicht darauf ankommen.
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oder ihr irgendwann mit einen teuren Gegenschuss, wenn der richtige dabei ist der sich über eine RS , vertreten lässt oder mittels VHK. Nichts gegen Geld eintreiben, aber die Methoden, sind doch oft sehr fraglich, da finde ich es gut wenn dem einen oder anderen auch auf die Finger geklopft wird und oft wirds dann auch ruhiger.Liesel hat geschrieben: müssen sie mit den Konsequenzen halt leben.