Austauschpfändung Handy

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#11

13.01.2015, 14:33

Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) :?: Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."

Wenn du weist, was für ein Handy der Schuldner hat, kanns losgehen. Die Austauschpfändung wird ganz direkt beim GVZ beauftragt, wie die "gewöhnliche" ZV auch. Musst halt nur dafür sorgen, dass der Austauschgegenstand dem GV rechtzeitig zur Verfügung steht. Das glaub ich sehr gern, dass das bei jungen Schuldnern richtig ziehen würde :!:

Was mich auf die Idee bringt: Wenn man doch die VAK beauftragt, kann man den GV darauf hinweisen, dass er sich das Telefon des Schuldners ansehen und mitteilen soll, was für eins es ist???
Zuletzt geändert von icerose am 13.01.2015, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#12

13.01.2015, 14:40

icerose hat geschrieben:Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) :?: Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
genau das stand in meinem VV. allerdings mit dem Hinweis, dass es per Raten noch abzubezahlen sei.

und AliceImWunderland: ja, Schuldner sind so dämlich. :mrgreen:

ich hab auch schon Pfübs aufgrund der Angabe des Arbeitgeber bei Facebook gemacht. ich mag dämliche Schuldner. :mrgreen:
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#13

13.01.2015, 14:53

echt, niva? das ist ja cool. :lolaway Solche Dummheit muss auch bestraft werden, finde ich. :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
joggellive
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.02.2011, 22:47
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Erfurt

#14

13.01.2015, 23:35

ich hab auch schon Pfübs aufgrund der Angabe des Arbeitgeber bei Facebook gemacht. ich mag dämliche Schuldner. :mrgreen
Und genau deswegen. Habe ich so unheimlich viele Überstunden und Arbeit, weil die übereifrigen Mädels gebremst werden müssen...
Benutzeravatar
Mami1504
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 98
Registriert: 13.04.2007, 15:48
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#15

14.01.2015, 14:13

ja Facebook ist echt manchmal sehr hilfreich. wenn bilder von neuen aufträgen stolz gepostet werden oder eben die angabe des Arbeitgebers :)
das mit dem Handy ist aber auch ne super Idee. werde ich in dem nächsten VA mal darauf achten.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#16

25.03.2015, 14:16

icerose hat geschrieben:Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) :?: Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
Meine Schuldnerin hat in der VAK jetzt genau das angegeben, EierTel, 1/2 Jahr alt, keine Abzahlung oder Eigentumsvorbehalt angegeben.
Ich habe zu Hause noch alte Mobiltelefon liegen, könnte ich die für eine Austauschpfändung nehmen oder muss es ein "smartes" Telefon sein? Hauptfunktion ist doch eigentlich das telefonieren und nicht das surfen oder Apps-spielen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#17

25.03.2015, 15:29

Du kriegst doch schon Smartphones für unter 100 €. Ich hatte damals in unseren Antrag reingeschrieben, dass wir 80 € zur Verfügung stellen, damit die Schuldnerin sich ein Austauschgerät selbst zulegen kann. Als Nachweis dafür, dass die 80 € reichen, haben wir ein paar Werbungsbögen mit entsprechenden Angeboten beigefügt.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#18

25.03.2015, 15:32

grommelie hat geschrieben:Du kriegst doch schon Smartphones für unter 100 €. Ich hatte damals in unseren Antrag reingeschrieben, dass wir 80 € zur Verfügung stellen, damit die Schuldnerin sich ein Austauschgerät selbst zulegen kann. Als Nachweis dafür, dass die 80 € reichen, haben wir ein paar Werbungsbögen mit entsprechenden Angeboten beigefügt.
Das mit den Werbungsbögen ist eine prima Idee.
Vorsorglich werde ich mal morgen mit der zuständigen GVZ telefonieren. Mal schauen, ob sie schon Erfahrung darin hat.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#19

25.03.2015, 15:34

ich kann mir jetzt ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es zwingend ein Smartphone sein muss. und ein Billighandy für 10 € tut es auch.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
GV Freudenstein
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 16.04.2014, 22:50
Beruf: Gerichtsvollzieher

#20

25.03.2015, 17:29

Ich verstehe nicht, warum hier eine Austauschpfändung gemacht werden soll.
Ist ein wertvolles Telefon vorhanden, wird es gepfändet. Mir ist keine Entscheidung bekannt, wonach Smartphones zu den unpfändbaren Gegenständen gehören. Eine Austauschpfändung ist daher entbehrlich.
Antworten