Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
Wenn du weist, was für ein Handy der Schuldner hat, kanns losgehen. Die Austauschpfändung wird ganz direkt beim GVZ beauftragt, wie die "gewöhnliche" ZV auch. Musst halt nur dafür sorgen, dass der Austauschgegenstand dem GV rechtzeitig zur Verfügung steht. Das glaub ich sehr gern, dass das bei jungen Schuldnern richtig ziehen würde
Was mich auf die Idee bringt: Wenn man doch die VAK beauftragt, kann man den GV darauf hinweisen, dass er sich das Telefon des Schuldners ansehen und mitteilen soll, was für eins es ist???
Austauschpfändung Handy
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Zuletzt geändert von icerose am 13.01.2015, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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genau das stand in meinem VV. allerdings mit dem Hinweis, dass es per Raten noch abzubezahlen sei.icerose hat geschrieben:Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
und AliceImWunderland: ja, Schuldner sind so dämlich.
ich hab auch schon Pfübs aufgrund der Angabe des Arbeitgeber bei Facebook gemacht. ich mag dämliche Schuldner.
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echt, niva? das ist ja cool. Solche Dummheit muss auch bestraft werden, finde ich.
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Und genau deswegen. Habe ich so unheimlich viele Überstunden und Arbeit, weil die übereifrigen Mädels gebremst werden müssen...ich hab auch schon Pfübs aufgrund der Angabe des Arbeitgeber bei Facebook gemacht. ich mag dämliche Schuldner. :mrgreen
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ja Facebook ist echt manchmal sehr hilfreich. wenn bilder von neuen aufträgen stolz gepostet werden oder eben die angabe des Arbeitgebers
das mit dem Handy ist aber auch ne super Idee. werde ich in dem nächsten VA mal darauf achten.
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Meine Schuldnerin hat in der VAK jetzt genau das angegeben, EierTel, 1/2 Jahr alt, keine Abzahlung oder Eigentumsvorbehalt angegeben.icerose hat geschrieben:Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
Ich habe zu Hause noch alte Mobiltelefon liegen, könnte ich die für eine Austauschpfändung nehmen oder muss es ein "smartes" Telefon sein? Hauptfunktion ist doch eigentlich das telefonieren und nicht das surfen oder Apps-spielen.
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Du kriegst doch schon Smartphones für unter 100 €. Ich hatte damals in unseren Antrag reingeschrieben, dass wir 80 € zur Verfügung stellen, damit die Schuldnerin sich ein Austauschgerät selbst zulegen kann. Als Nachweis dafür, dass die 80 € reichen, haben wir ein paar Werbungsbögen mit entsprechenden Angeboten beigefügt.
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Das mit den Werbungsbögen ist eine prima Idee.grommelie hat geschrieben:Du kriegst doch schon Smartphones für unter 100 €. Ich hatte damals in unseren Antrag reingeschrieben, dass wir 80 € zur Verfügung stellen, damit die Schuldnerin sich ein Austauschgerät selbst zulegen kann. Als Nachweis dafür, dass die 80 € reichen, haben wir ein paar Werbungsbögen mit entsprechenden Angeboten beigefügt.
Vorsorglich werde ich mal morgen mit der zuständigen GVZ telefonieren. Mal schauen, ob sie schon Erfahrung darin hat.
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ich kann mir jetzt ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es zwingend ein Smartphone sein muss. und ein Billighandy für 10 € tut es auch.
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Ich verstehe nicht, warum hier eine Austauschpfändung gemacht werden soll.
Ist ein wertvolles Telefon vorhanden, wird es gepfändet. Mir ist keine Entscheidung bekannt, wonach Smartphones zu den unpfändbaren Gegenständen gehören. Eine Austauschpfändung ist daher entbehrlich.
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