Austauschpfändung Handy

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adora Belle
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#21

25.03.2015, 17:35

Ich würde mal annehmen, dass das Telefon genauso wie der Fernseher unpfändbar ist, solange es das einzige Exemplar im Haushalt ist?
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Soenny
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#22

25.03.2015, 17:46

Seit wann kann ich bei einem TV keine Austauschpfändung vornehmen? Wenn da ein 2-Meter-Flat hängt, kriegt der SC ein kleines Gerät zur Verfügung gestellt und der große wird versteigert.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#23

25.03.2015, 17:53

Ja eben, Austausch. Weil eigentlich unpfändbar.

Hatte ich in Antwort zur #20 vermutet.
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#24

26.03.2015, 15:14

Habe mit der GVZ tel. Sie ist auch der Meinung, dass zunächst eine einfache Pfändung versucht werden sollte.
Falls die Schuldnerin Einwände erhebt (einziges Telefon, braucht sie für Beruf o.ä.), kann immer noch eine Austauschpfändung vorgenommen werden.

Ich hänge jetzt etwas bei dem Antrag, unsere Musterbücher geben das leider nicht her und das Formular finde ich in der Hinsicht unvollständig.
Bislang habe ich folgenden Antrag:

"In der nachfolgend bezeichneten Zwangsvollstreckungssache werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht mit dem Auftrag, wegen der unten berechneten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten die Pfändung des im Besitz der Schuldnerin befindlichen Mobiltelefons (Typ: EiTel 6) sowie sämtlichen Zubehörs (Bedienungsanleitung, Ladegerät usw.) gem. Vermögensverzeichnis vom XX.XX.2015 vorzunehmen (§ 808 ZPO).

Es wird gebeten, ein vollständiges Pfändungsprotokoll zu übersenden und eingezogene Beträge hierher zu überweisen."

Die Verwertung (durch Versteigerung im I-Net) würde ich jetzt erst nach erfolgter Pfändung beantragen, oder sollte ich das sofort machen? Habe ich vielleicht noch etwas elementares vergessen?
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#25

26.03.2015, 15:33

Geniesserin hat geschrieben:Habe mit der GVZ tel. Sie ist auch der Meinung, dass zunächst eine einfache Pfändung versucht werden sollte.
Falls die Schuldnerin Einwände erhebt (einziges Telefon, braucht sie für Beruf o.ä.), kann immer noch eine Austauschpfändung vorgenommen werden.
Also ich würde der Sicherheit halber hilfsweise für den Fall, dass die Schuldnerin Einwände erhebt, gleichzeitig Austauschpfändung beantragen. Es ist ja sicher nicht davon auszugehen, dass das Handy bei einer späteren Austauschpfändung noch da ist.
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#26

26.03.2015, 15:40

niva hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:Warum vorher ein VV (VergütungsVerzeichnis?) :?: Ich hab bisher in keiner VAK gelesen: "ich besitze das neueste iphone."
genau das stand in meinem VV. allerdings mit dem Hinweis, dass es per Raten noch abzubezahlen sei.

und AliceImWunderland: ja, Schuldner sind so dämlich. :mrgreen:

ich hab auch schon Pfübs aufgrund der Angabe des Arbeitgeber bei Facebook gemacht. ich mag dämliche Schuldner. :mrgreen:

ich auch...hat zweimal schon gut geklappt...hab gerade den 3. lohnpfüb gemacht...gut, dass ich bei gesichtbuch nochmal geschaut habe...der hatte nämlich nen neuen Arbeitgeber also wie in der VA. :mrgreen:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#27

26.10.2015, 13:24

Schuldnerin gibt VA ab - es ist nichts da außer ein 6 Monate altes Smartphone. Ich schicke Pfändungsauftrag raus....was passiert - Gesamtforderung wird an GV gezahlt.
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#28

26.10.2015, 13:32

Liesel hat geschrieben:Schuldnerin gibt VA ab - es ist nichts da außer ein 6 Monate altes Smartphone. Ich schicke Pfändungsauftrag raus....was passiert - Gesamtforderung wird an GV gezahlt.
Jaja, die lieben Schuldner. Wenn das tolle Smartphone weg soll, dann tut das richtig weh :mrgreen: .
Gratulation, Liesel ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
tiko73

#29

26.10.2015, 13:45

:mrgreen:

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#30

27.10.2015, 12:24

Was bekommt man denn so für 6 Monate alte Smartphones, wenn ich die Vollstreckungskosten und Versteigerungskosten übedenke, ist es immer ein - Geschäft.
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