Austauschpfändung Handy

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#51

30.10.2015, 09:55

Also meiner Erinnerung nach habe ich in noch keinem VV gelesen, dass ein Handy darin bezeichnet war. Aber ansich kann man ja davon ausgehen, dass inzwischen jeder ein Handy besitzt. Wenn der GV also im VV nichts weiter zu einem Handy ausführt, kann man dann Nachbesserung verlangen?
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paralegal6
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#52

30.10.2015, 10:20

das Handy kann ja auch gemietet sein, er muss nicht zwangsläufig Eigentümer sein
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