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Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 10:23
von Takl
Hallo zusammen,

ich habe am 24.10.2014 ZV-Auftrag gegen einen Schuldner gestellt. Der GVZ bestätigte mir den Eingang am 29.10.2014 und informierte mich, dass er bis 31.10.2014 in Urlaub sei. Nun gut, im Dezember 2014 habe ich nach dem Sachstand gefragt. Nun kam ein Schreiben, dass der Schuldner am 17.12.2014 unbekannt verzogen sei..... Super.... Wenn der GVZ sich rechtzeitig der Sache angenommen hätte, hätte er den Schuldner vielleicht noch erwischt. Kann ich hiergegen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Bzw. Erinnerung gegen die Kostenrechnung? Es ist ja eigentlich seine Schuld, oder sehe ich das falsch?


LG

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 10:49
von Anahid
Weder für das eine, noch das andere sehe ich eine Chance. Dass die Gerichtsvollzieher komplett überlastet sind, sollte bekannt sein. Ich bekomme hier auch erst nach ca. 8 Wochen (und das scheint oft schnell zu sein) irgendwelcher Nachrichten. Vom Eingang des Auftrags bis zum Verzug des Schuldners sind grad mal 6 Wochen vergangen. Eine überlange Bearbeitungszeit ist damit meiner Meinung nach nicht zu begründen.

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 10:55
von Pitt
Stimme Anahid zu. Hier in der Gegend dauert es i. d. R. 8-10 Wochen, bis der ZV-Auftrag bearbeitet wird, in einigen Gegenden hatte ich aber auch schon Bearbeitungszeiten von 6 Monaten und mehr, weil GVZ überlastet war. Passiert immer wieder, dass der Schuldner in diesem Zeitraum umzieht, Insolvenz beantragt oder sogar verstirbt, gehört m. E. zum normalen Risiko in der ZV.

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 11:00
von schindler1
hatte auch schon 2 Dienstaufsichtsbeschwerden eingeleitet. Fakt war, dass die Amtsgerichtspräsidenten dann letztlich zu den GV`s gehalten hatten.

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 11:04
von Takl
Danke für die raschen Antworten. Dann muss ich das wohl so hinnehmen :-?

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 12:25
von Pisten_huhn83
Ist hier auch nicht anders. Ich habe sogar einen GV der tut in einer Sache seit 2013 nichts mehr. Ich hab ihn schon mehrfach angerufen. Er will sich jetzt wieder darum kümmern. Man merkt bei ihm halt, dass der total abgesoffen ist. Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich das teilweise schon verstehen kann, dass man als Gläubiger dann genervt ist, aber ich verstehe auch die GVs. Mein Chef meinte mal, dass es dem GV gegenüber nicht sehr fair wäre, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen. Die können halt auch nichts dafür, dass sie jetzt zuviel zu tun haben.

Gut, wenn Fehler unterlaufen, ist das natürlich was anderes.

Re: Gerichtsvollzieher/Dienstaufsichtsbeschwerde?

Verfasst: 13.01.2015, 12:54
von AliceImWunderland
Wir haben hier den Extrem-Fall. ZV-Auftrag im Jahr 2009. Nach zig Erinnerungsschreiben und Telefonaten: Dienstaufsichtsbeschwerde in 2011. Diese wurde dann endlich im Jahr 2012 nach ca. einem Dreivierteljahr bearbeitet, nachdem wir dort zwischenzeitlich auch Erinnerungsschreiben geschickt hatten. Begründung des Gerichts: die Stelle, die die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen GVZ bearbeitet, ist überlastet! :geil

Also gut, der GVZ wurde dann seitens des Gerichts angewiesen, die Sache schneller zu bearbeiten. Nach einem halben Jahr melden sich der GVZ und teilt mit, er findet die Akte nicht mehr. Bearbeitung ist daher nicht möglich. Wir möchten bitte eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen und ihm zusenden. :hilfe

Wir haben dann eine weitere vollstreckbare Ausfertigung besorgt, an den GVZ geschickt. Nach einem weiteren knappen Jahr voller Erinnerungsschreiben haben wir dann eine 2. Dienstaufsichtsbeschwerde beim Gericht eingereicht. Diesmal ging es etwas schneller. Nun kam dann im Jahr 2014 die Mitteilung des GVZ, der Schuldner sei vor ein paar Wochen verstorben. :ohmann

Super! Man weiß natürlich nicht, ob im Jahr 2009 beim Schuldner was zu holen war, aber eigentlich müsste man dann den GVZ auf Schadensersatz verklagen. :motz Mein Chef meint aber, das geht nicht.

In diesem einen Fall habe ich mir am Ende gedacht, dass der GVZ vielleicht mit dem Schuldner befreundet war.... :kopfkratz