PfüB moniert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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StarsinEyes
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#1

23.12.2014, 13:25

Halli und hallo,

kurz vor den Feiertagen habe ich noch eine Frage.
Ich habe einen PfüB gestellt und vom Gericht die Mitteilung bekommen ich soll doch das neue Antragsformular verwenden. Soweit so gut. Zwischenzeitlich an die Schuldnerin 600 € bezahlt. Damit ist die Forderung natürlich erheblich gesunken. Meine Frage ist jetzt folgende: Wenn ich jetzt den Pfüb im neuen Formular erstelle muss ich doch den aktuellen Forderungsstand mitteilen. In meiner Forderungsaufstellung ist natürlich der alte PfüB aufgeführt mit unseren Kosten. Da der neue Antrag aber keine neuen Kosten auslösen dürfte da es sich ja nur um eine Änderung handelt ist jetzt die Frage, ob ich trotzdem in dem neuen Antrag die aktuellen Kosten aufnehme oder noch aus dem alten Betrag hinein schreiben muss.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich was ich meine.

Liebe Weihnachtsgrüße

Eva
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Ernie

#2

23.12.2014, 14:22

Der ursprüngliche Pfüb (mit der höheren Forderung) ist überhaupt noch nicht erlassen? Wenn dem so ist, musst Du die jetzt aktuelle Forderung mit den dann anfallenden Gebühren einpflegen. Die Gebühren des ursprünglichen Antrags sind nicht angefallen.
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Geniesserin
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#3

23.12.2014, 21:04

Stimme Ernie zu.

Und P.S.: @StarsinEyes: Ergänz noch Deine Berufsangabe ;)
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StarsinEyes
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#4

30.12.2014, 10:18

Vielen Dank Ernie. Nein der Pfüb ist noch nicht erlassen da ich den noch auf dem alten Formular beantragt habe. Okay also aktuelle Forderung und alter PfüB ist praktisch nie existent gewesen. Gut zu wissen. Wieder was gelernt :-)


@Geniesserin: Ich werde deinem Wunsch umgehend nachkommen ;-)
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