Berliner Modell

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blume13
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#1

17.12.2014, 10:16

Hallo
ich habe eine Frage. Ich habe einen Räumungstitel und jetzt soll ich die Wohnung räumen lassen nach Berliner Modell. Habe ich leider noch nicht gemacht. Ich habe jetzt schon geguckt und gesehen, dass es billiger ist als die normale Räumung. Die Vermieter würden die Sachen des Mieters dann in der Garage einlagern lassen. Ich habe aus dem Internet gelesen, dass der Mieter 2 Monate Zeit hat die Sachen abzuholen. Was ist den nach den 2 Monaten`?
Und dann habe ich noch eine Frage, mache ich den Antrag auf Räumung mit dem GVZ-Auftragsformular oder separat?
und meine letzte Frage ist, muss ich den Mieter nach Ablauf der Räumungsfrist vom Gericht nochmals auffordern zu räumen oder kann ich direkt vollstrecken?

Danke für eure Antworten und Frohe Weihnachten :-)
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AliceImWunderland
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#2

17.12.2014, 10:33

Du kannst aus dem Titel sofort die Räumung betreiben. Ein nochmaliges Auffordern des Schuldners ist nicht notwendig.

Der Antrag für die "Berliner Räumung" geht nach § 885 a ZPO.
Falls du eine Formulierungshilfe brauchst:

Es wird der Titel überreicht .........
mit der Bitte um Durchführung

1.
den Schuldner aus dem Besitz des im Titel benannten Objekts im Haus ............... (Jahresmiete ........... Euro) gem. § 885 a ZPO (sogenannte Berliner Räumung) zu setzen und die Gläubiger bzw. ihren Vertreter in das Objekt einzuweisen.

2.
der Zwangsvollstreckung wegen der Kosten für diesen Auftrag.

Die Gläubiger machen an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen Vermieterpfandrecht geltend.

Der Schlüsseldienst wird seitens der Gläubiger beauftragt, so dass eine Beauftragung durch Sie nicht notwendig ist.

Die Anträge kannst du natürlich nach Bedarf abändern. Wichtig ist nur, dass ein Antrag nach § 885 a ZPO gestellt wird, sonst macht der GVZ eine normale Räümung und möchte einige Tausend Euro Vorschuss haben.

Die "Berliner Räumung" bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher lediglich die Wohnung öffnen lässt und dem Gläubiger die Schlüssel zu der Wohnung überreicht. In der Regel protokolliert er noch grob die sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände und macht Fotos.

Der Schuldner hat dann 1 Monat Zeit, sich die Sachen in der Wohnung abzuholen. Danach kann der Gläubiger die Sachen verwerten. Das bedeutet, alles was noch verwertbar ist, kann durch eine GVZ-Versteigerung zu GEld gemacht werden. Alles was keinen Wert hat, kann vernichtet werden.

Die "Berliner Räumung" kostet hier in der Regel ca. EUR 150,00 GVZ-Kosten + Anwaltsgebühren. Den Rest erledigen die Vermieter selbst (Schloss austauschen und die Sachen auf den Sperrmüll stellen). Daher ist die Berliner Räumung so günstig.

Ich hatte vor zwei Wochen bei einer Räumung mit dem GVZ geplaudert. Er meinte, dass er in diesem Jahr noch keine normale Räumung gehabt hat, sondern nur noch das Berliner Modell.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Blume13
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#3

17.12.2014, 11:09

danke schon mal für deine Formulierungshilfe.
Du schreibst, dass sich die Vermieter um den Schlosser selber kümmern müssen, ich habe im Internet gelesen, dass ich einen Vorschuss von 400,00 € zahlen muss und der GV sich darum kümmert.
Kann mann auch eine ausführliche Dokumentation der Gegenstände verlangen, die sich in der Wohnung befinden, da der Mieter äußerst schwierig ist und zu erwarten ist, dass dieser irgendwas erfinden wird, was nicht da war...
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AliceImWunderland
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#4

17.12.2014, 11:25

Der Vermiter MUSS sich nicht um den Schlüsseldienst selbst kümmern, der GVZ kann es auch tun. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die GVZ immer mit ihrem "Stamm-Schlüsseldienst" arbeiten, der nicht immer der günstigte ist. Und Schlossaustauschen ist ja kein Hexenwerk. Viele Vermieter machen es selbst, um die Kosten zu sparen. Schlüsseldienst kostet ab ca. 250,00 Euro aufwärts. Wenn Eurer Mandant sich nicht selbst darum kümmern möchte, kannst du auch den GVZ beauftragen, einen Schlüsseldienst zu bestellen.

Was meinst du mit "ausführliche Dokumentation"? Der Gerichtsvollzieher macht in der Regel Fotos von allen Räumen, fotografiert einmal kurz in die Schränke rein und schreibt die verwertbaren Sachen auf. Kein Gerichtsvollzieher wühlt in den persönlichen Sachen des Schuldners rum und sucht nach Wertgegenständen. Das muss der Gläubiger dann schon selbst machen. Am besten alles schön fotografieren und unter Beisein von Zeugen. Wenn der Schuldner nachher kommt und sagt "Ich hatte einen Diamantring im Badezimmerschrank versteckt und der ist jetzt weg", muss der Gläubiger am besten mit Zeugen diese Aussage widerlegen können.

Um diese Gefahr zu umgehen, gibt es immer noch die normale Räumung mit Spedition und Einlagerung. Dies kann aber schnell 3.000,00 Euro aufwärts kosten.

Und in den meisten Wohnungen ist bei der Wohnungsöffnung nur noch Schrott drin. Alles andere hat der Schuldner in der Regel schon vorher abgeholt.
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#5

17.12.2014, 11:59

ok danke
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