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Zwangsversteigerung ohne Inventar?

Verfasst: 15.12.2014, 09:20
von Dukatesse
Hallo zusammen,

wir haben für unseren Mandanten ein Zwangsversteigerungsverfahren (gewerbliche Immobilie) eingeleitet. Das Gutachten hat sowohl die Immobilie als auch das Inventar bewertet. Im ersten Versteigerungstermin wurden leider keine Gebote abgegeben. Auf unseren Antrag hin wird das Verfahren jetzt fortgesetzt. Allerdings heißt es in dem Beschluss dazu "Die Fortsetzung erfolgt jedoch nicht wegen des Zubehörs (...)"

Kann mir jemand erklären, warum das so ist und was das nun bedeutet? Was wird denn nun aus dem Inventar?

Re: Zwangsversteigerung ohne Inventar?

Verfasst: 15.12.2014, 18:49
von Geiselmann
Grundsätzlich erstreckt sich die Versteigerung auf das Grundstück, die wesentlichen Bestandteile und das Zubehör.
Der betreibende Gläubiger kann das Verfahren aber auch bezüglich der Zubehörstücke einstellen oder aufheben.
Liegt eine Freigabe des/der betreibenden Gläubiger vor?

S. Geiselmann

Re: Zwangsversteigerung ohne Inventar?

Verfasst: 16.12.2014, 10:05
von Dukatesse
Unser Mandant ist der betreibende Gläubiger! Wir haben aber niemals beantragt oder auch nur angedeutet, dass im zweiten Versteigerungstermin sich die Versteigerung nur auf die Immobilie ohne Zubehör erstrecken soll.

Re: Zwangsversteigerung ohne Inventar?

Verfasst: 16.12.2014, 10:27
von AliceImWunderland
Ruf doch mal beim Gericht an und frage, warum jetzt ohne Inventar versteigert wird. Ich finde es auch seltsam. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle bringt vielleicht Klarheit. Womöglich gibt es gar kein Inventar mehr.