Titelumschreibung auf Nachlasspfleger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renofix
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#1

10.12.2014, 10:29

Guten Morgen,

der Schuldner ist verstorben und wir haben Nachlasspflegschaft beantragt. Kann ich jetzt die Titel auf den bestellten Nachlasspfleger umschreiben? Könnte mir bitte jemand ein Muster zur Verfügung stellen? Ist ganz neu für mich.

Dankeschön!

VlG renofix
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JensW
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#2

10.12.2014, 11:44

Lt. Zöller 26. Auflage § 727 RNr. 18: "Der Nachlasspfleger ist ges. Vertreter des Erben (BGHZ 49, 1(5) = NJW 68,353; BGHZ 94, 312 (314) ), nicht Rechtsnachfolger; zur Vollstreckung in den Nachlass (§ 778 I) ist daher der gegen den Erblasser erwirkte Titel gegen den (die) "unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger", umzuschreiben (siehe § 778 RNr. 6)
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renofix
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#3

10.12.2014, 12:35

Vielen Daank! Dann werde ich die Begründung so übernehmen!
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