Hallo an Alle,
wir haben eine Frage bezüglich der Einkommenssteuer u.a. beim Finanzamt zum Jahresanfang.
Wir gehen wir am Besten vor? Jetzt einen Pfüb beantragen und den Beschluss vom AG zurückschicken lassen und Anfang des Jahres selbst zustellen? Wie lautet dann der Antrag im Formular, kann ich dort dann schon "... für die Kalenderjahre 2014 und früher" reinschreiben?
Sobald wir dann den Beschluss hier haben, wollten wir diesen dann Anfang des Jahres vom für das FiA zuständigen GVZ zustellen lassen.
Unsere Frage also: Kann der Beschluss jetzt schon vom Gericht erlassen werden, auch für das Jahr 2014?
Vielen Dank für die Antwort. Wir wünschen eine ruhige Vorweihnachtszeit.
Pfändung Finanzamt zum Jahresbeginn
- Pepples
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Auch hier bitte das Profil mit dem Beruf ergänzen. Wegen der Forenumstellung sind wohl einige Berufsangaben verschwunden. Danke!
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nach meiner Erfahrung kann für 2014 erst beantragt werden, wenn das Jahr vorbei ist. Daher würde ich den Pfüb erst Anfang 2015 beantragen.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Der Pfüb kann erst 2015 erlassen werden.
Auf einem Seminar wurde der Tipp gegeben, dass man den jetzt schon beantragen kann, aber man soll ein Anschreiben machen, dass es erst ab 02.01.2015 bearbeitet werden soll. Hier kommt es natürlich auch darauf an, wie schnell das Gericht mit der Bearbeitung ist. Es gibt auch Gerichte da wartet man bis zu 8 Monaten auf seinen Pfüb.
Auf einem Seminar wurde der Tipp gegeben, dass man den jetzt schon beantragen kann, aber man soll ein Anschreiben machen, dass es erst ab 02.01.2015 bearbeitet werden soll. Hier kommt es natürlich auch darauf an, wie schnell das Gericht mit der Bearbeitung ist. Es gibt auch Gerichte da wartet man bis zu 8 Monaten auf seinen Pfüb.