Pfändung Finanzamt zum Jahresbeginn

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mami1504
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#1

08.12.2014, 10:24

Hallo an Alle,

wir haben eine Frage bezüglich der Einkommenssteuer u.a. beim Finanzamt zum Jahresanfang.

Wir gehen wir am Besten vor? Jetzt einen Pfüb beantragen und den Beschluss vom AG zurückschicken lassen und Anfang des Jahres selbst zustellen? Wie lautet dann der Antrag im Formular, kann ich dort dann schon "... für die Kalenderjahre 2014 und früher" reinschreiben?

Sobald wir dann den Beschluss hier haben, wollten wir diesen dann Anfang des Jahres vom für das FiA zuständigen GVZ zustellen lassen.

Unsere Frage also: Kann der Beschluss jetzt schon vom Gericht erlassen werden, auch für das Jahr 2014?

Vielen Dank für die Antwort. Wir wünschen eine ruhige Vorweihnachtszeit.
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Pepples
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#2

08.12.2014, 10:26

Auch hier bitte das Profil mit dem Beruf ergänzen. Wegen der Forenumstellung sind wohl einige Berufsangaben verschwunden. Danke!
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Mami1504
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#3

08.12.2014, 10:31

sorry, erledigt :)
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icerose
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#4

08.12.2014, 10:36

:wink1
nach meiner Erfahrung kann für 2014 erst beantragt werden, wenn das Jahr vorbei ist. Daher würde ich den Pfüb erst Anfang 2015 beantragen.
LG
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katuscha
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#5

08.12.2014, 10:53

Der Pfüb kann erst 2015 erlassen werden.

Auf einem Seminar wurde der Tipp gegeben, dass man den jetzt schon beantragen kann, aber man soll ein Anschreiben machen, dass es erst ab 02.01.2015 bearbeitet werden soll. Hier kommt es natürlich auch darauf an, wie schnell das Gericht mit der Bearbeitung ist. Es gibt auch Gerichte da wartet man bis zu 8 Monaten auf seinen Pfüb.
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Mami1504
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#6

08.12.2014, 11:15

Das ist eine gute Idee Katuscha, oder man zahlt die Gerichtskosten erst im neuen Jahr ein ?! :)
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