Unterhaltstitel umschreiben wg. Volljährigkeit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cappie
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#1

10.07.2007, 12:57

Habe hier eine notarielle Urkunde, aus der sich Kindesunterhalt ergibt.

Die vollstreckbare Ausfertigung ist erteilt

a.) Kind Ernie
b.) Kind Bert
z.H. deren Mutter Tiffi

Nun sollen wir für Kind Ernie vollstrecken, welches inzwischen volljährig ist. Muss ich die Vollstreckungsklausel umschreiben lassen?
Gast

#2

10.07.2007, 15:07

aufgelaufenen Unterhaltsrückstand kann Tiffi pfänden. Für den neuen laufenden Unterhalt von Ernie braucht ihr eine Titelumschreibung, weil sich die Gläubigerbezeichnung wegen dem Wegfall der Vertretungsvollmacht geändert hat.

L.G. Schlaubi
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#3

10.07.2007, 15:10

:thx
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