Habe hier eine notarielle Urkunde, aus der sich Kindesunterhalt ergibt.
Die vollstreckbare Ausfertigung ist erteilt
a.) Kind Ernie
b.) Kind Bert
z.H. deren Mutter Tiffi
Nun sollen wir für Kind Ernie vollstrecken, welches inzwischen volljährig ist. Muss ich die Vollstreckungsklausel umschreiben lassen?
Unterhaltstitel umschreiben wg. Volljährigkeit?
aufgelaufenen Unterhaltsrückstand kann Tiffi pfänden. Für den neuen laufenden Unterhalt von Ernie braucht ihr eine Titelumschreibung, weil sich die Gläubigerbezeichnung wegen dem Wegfall der Vertretungsvollmacht geändert hat.
L.G. Schlaubi
L.G. Schlaubi