Bis wo Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausfüllen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jenny81
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#1

02.12.2014, 22:13

Hallo Ihr Lieben,

Morgen geht es los, neue Stelle nach der Elternzeit.

Ich soll Morgen eine Kontopfändung machen, soweit so gut..

Nunmehr bin ich ja etwas raus und hab mir mal die neuen Formulare im Internet angeschaut...

Relativ mittig kommt ein grauer Kosten der anfängt mit

Vom Gericht auszufüllen...

Alles was danach kommt, z.B. es wird angeordnet das.... usw. wird doch vom Gericht dann ausgefüllt, oder muss ich da auch Kreuzchen setzen???

Danke für Eure Hilfe, nicht das ein Kreuz fehlt und die Pfändung direkt deshalb in die Buchse geht ;-)
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Soenny
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#2

03.12.2014, 06:06

Steht eigentlich da, daß das von dir auszufüllen wäre, wenn du eine Zusammenrechnung mehrer Einkommen oder die Nichtberücksichtigung oder nur teilweise Berücksichtigung von Unterhaltspflichtigen des Schuldners beantragen möchtest.
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#3

03.12.2014, 07:53

Alles was grün unterlegt ist (beim Formular auf der Seite des Bundesjustizministeriums), ist vom Gericht auszufüllen. Bei "Es wird angeordnet, dass..." kannst Du selbst auswählen, was passt und das entsprechende Häkchen setzen und das freie Feld für weitere Anordnungen nutzen (z. B. ergänzen um Herausgabe von Kopien der Kontoauszüge ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).
Jenny81
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#4

03.12.2014, 09:47

Super, Danke schon mal! :huepf
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