Hallo wir sollen aus einem VB die Zwangsvollstreckung einleiten.
1. HF: Mietforderung aus 2011 bis 2014
2. Verfahrenskosten: Gerichtskosten
3. Zinsen: auf die HF ab Zustellung des MB
Weiter ist aufgeführt, dass die Kosten des Verfahrens ab Erlass des VB zu verzinsen sind. Sind damit Zinsen auf die Gerichtskosten gemeint?
Und bei der Hauptforderung nehme ich doch als Forderungsdatum das Datum ab Erlass des MB oder, da ich ja nicht weiß wann in 2011 die Miete nicht fällig war.
ZV aus Vollstreckungsbescheid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Zur 1. Frage: Verfahrenskosten sind die Gerichts- und RA-Kosten.
Zu Frage 2 (hoffe ich habe die richtig verstanden): Wenn es Dir um die Zinsen auf die Hauptforderung geht, dann ergibt sich der Zinsanspruch normalerweise aus dem VB. Unter Abschnitt III bzw. IV ist genau aufgeführt, ab wann die Zinsen bzgl. der Hauptforderung zu laufen beginnen. Es richtet sich allein danach, was im Mahnbescheid beantragt worden ist. Normalerweise Datum des Verzugseintritts. Wenn es sich da natürlich jemand einfach machen wollte und Verzinsung ab Zustellung des MB angekreuzt hat, dann dieses Datum.
Zu Frage 2 (hoffe ich habe die richtig verstanden): Wenn es Dir um die Zinsen auf die Hauptforderung geht, dann ergibt sich der Zinsanspruch normalerweise aus dem VB. Unter Abschnitt III bzw. IV ist genau aufgeführt, ab wann die Zinsen bzgl. der Hauptforderung zu laufen beginnen. Es richtet sich allein danach, was im Mahnbescheid beantragt worden ist. Normalerweise Datum des Verzugseintritts. Wenn es sich da natürlich jemand einfach machen wollte und Verzinsung ab Zustellung des MB angekreuzt hat, dann dieses Datum.