Schuldner wurde nicht angetroffen...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dina-Tabea
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#1

17.11.2014, 15:42

Hallo...

Hier mal eine dumme Frage...

Unser Schuldner scheint zumamen mit gaaanz vielen anderen in einem Haus zu wohnen, das früher mal ein Altenheim war. Der GV kann Schuldner nicht klar ermitteln.

Haftbefehl hatten wir bereits beantragt. Nun bekommen wir Mitteilung mit dem Vernerk, wir könnten richterlichen Druchsuchungsbeschluss bzw. Pfändung zur Unzeit beantragen.

In einem Telefonat mit meiner Kollegin sagte er wohl auch, wir sollten Drittauskünfte beantragen....

Sorry, stehe da auf dem Schlauch... Normalerweise gibt es ZV, EZ oder Pfüb.... Mehr brauchte ich nie....

Vielen Dank für Eure Hilfe...
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.11.2014, 15:50

Evtl. hilft Dir das etwas weiter:
Forumsdiskussionen zum Thema ZV zur Unzeit: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... t&start=10
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... lit=Unzeit
Antragsformular für Durchsuchungsbeschluss http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/_node.html
Drittauskünfte = § 802l ZPO
Zuletzt geändert von Pitt am 17.11.2014, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
MiaZ
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#3

17.11.2014, 15:53

Wenn du Drittstellenauskünfte nach § 802 l ZPO beantragst kommst du ja eventuell an Drittschuldner "ran" und kannst dann einen Pfüb beantragen! Ist eventuell manchmal sinnvoller als eine nicht richtig abgegebene VAK...

Was etwas irritiert ist die Aussage, dass er den Schuldner nicht genau ermitteln kann. Der Gerichtsvollzieher macht von Amts wegen eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt, damit er den Schuldner ins Vollstreckungsportal eingetragen kann.
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