Vollstreckung aus KFB bei mehreren Schuldnern
Verfasst: 17.11.2014, 13:27
Hallo ihr liebsten aller Lieben =)
Ich hoffe, ihr seid alle gut in die neue Woche gestartet?
Ich hätte da mal folgenden Sachverhalt:
Wir haben einen Räumungsprozess gegen 3 Beklagte gewonnen, der Auftrag für die Räumung ist auch schon raus. In der Gleichen Sache habe ich aufgrund des Urteils einen Kostenausgleichsantrag gestellt. Im Urteil heißt es zu den Kosten: Kläger 1/10, Bekl. zu 1), 2) und 3) 6/10 als Gesamtschuldner und Bekl zu 1) 3/10.
Der Beschluss wurde auch antragsgemäß erlassen, wonach der Beklagte zu 1) an die Klägerin einen Betrag X + Zinsen zu zahlen hat. Dann folgt die Auflistung der Kosten und ganz unten steht dann, dass von den Kosten der Beklagte zu 1) gemäß der Kostenentscheidung mit den Beklagten zu 2) une 3) als Gesamtschuldner im Innenverhältnis 6/10 zu tragen hat.
Mal ganz außer Betracht gelassen, ob es sinnvoll ist, bei nicht gezahlten Mietrückständen überhaupt einen ZV-Auftrag zu erlassen...
Aber würde ich dann hier nur gegen den Beklagten zu 1) einen ZV-Auftrag erteilen und der müsste sich dann an die anderen beiden wenden, um seine zuviel gezahlten (im Falle einer Zahlung) 4/10 zu bekommen? Oder muss ich da irgendwie gegen jeden Beklagten einen ZV-Autrag machen? im Entscheidungstenor des Beschlusses heißt es nur "von dem Beklagten zu 1) an die Kl zu erstattenden Kosten...."
Wenn weitere Angaben benötigt werden, dann einfach texten und vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe
Ich hoffe, ihr seid alle gut in die neue Woche gestartet?
Ich hätte da mal folgenden Sachverhalt:
Wir haben einen Räumungsprozess gegen 3 Beklagte gewonnen, der Auftrag für die Räumung ist auch schon raus. In der Gleichen Sache habe ich aufgrund des Urteils einen Kostenausgleichsantrag gestellt. Im Urteil heißt es zu den Kosten: Kläger 1/10, Bekl. zu 1), 2) und 3) 6/10 als Gesamtschuldner und Bekl zu 1) 3/10.
Der Beschluss wurde auch antragsgemäß erlassen, wonach der Beklagte zu 1) an die Klägerin einen Betrag X + Zinsen zu zahlen hat. Dann folgt die Auflistung der Kosten und ganz unten steht dann, dass von den Kosten der Beklagte zu 1) gemäß der Kostenentscheidung mit den Beklagten zu 2) une 3) als Gesamtschuldner im Innenverhältnis 6/10 zu tragen hat.
Mal ganz außer Betracht gelassen, ob es sinnvoll ist, bei nicht gezahlten Mietrückständen überhaupt einen ZV-Auftrag zu erlassen...
Aber würde ich dann hier nur gegen den Beklagten zu 1) einen ZV-Auftrag erteilen und der müsste sich dann an die anderen beiden wenden, um seine zuviel gezahlten (im Falle einer Zahlung) 4/10 zu bekommen? Oder muss ich da irgendwie gegen jeden Beklagten einen ZV-Autrag machen? im Entscheidungstenor des Beschlusses heißt es nur "von dem Beklagten zu 1) an die Kl zu erstattenden Kosten...."
Wenn weitere Angaben benötigt werden, dann einfach texten und vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe