Vollstreckung aus KFB bei mehreren Schuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jennjenn87
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#1

17.11.2014, 13:27

Hallo ihr liebsten aller Lieben =)

Ich hoffe, ihr seid alle gut in die neue Woche gestartet?
Ich hätte da mal folgenden Sachverhalt:
Wir haben einen Räumungsprozess gegen 3 Beklagte gewonnen, der Auftrag für die Räumung ist auch schon raus. In der Gleichen Sache habe ich aufgrund des Urteils einen Kostenausgleichsantrag gestellt. Im Urteil heißt es zu den Kosten: Kläger 1/10, Bekl. zu 1), 2) und 3) 6/10 als Gesamtschuldner und Bekl zu 1) 3/10.

Der Beschluss wurde auch antragsgemäß erlassen, wonach der Beklagte zu 1) an die Klägerin einen Betrag X + Zinsen zu zahlen hat. Dann folgt die Auflistung der Kosten und ganz unten steht dann, dass von den Kosten der Beklagte zu 1) gemäß der Kostenentscheidung mit den Beklagten zu 2) une 3) als Gesamtschuldner im Innenverhältnis 6/10 zu tragen hat.

Mal ganz außer Betracht gelassen, ob es sinnvoll ist, bei nicht gezahlten Mietrückständen überhaupt einen ZV-Auftrag zu erlassen...
Aber würde ich dann hier nur gegen den Beklagten zu 1) einen ZV-Auftrag erteilen und der müsste sich dann an die anderen beiden wenden, um seine zuviel gezahlten (im Falle einer Zahlung) 4/10 zu bekommen? Oder muss ich da irgendwie gegen jeden Beklagten einen ZV-Autrag machen? im Entscheidungstenor des Beschlusses heißt es nur "von dem Beklagten zu 1) an die Kl zu erstattenden Kosten...."

Wenn weitere Angaben benötigt werden, dann einfach texten und vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe
MiaZ
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#2

17.11.2014, 14:42

Ich würde einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO stellen und zwar gegen den Beklagten zu 1.) - Pfändung halte ich für recht aussichtslos...

...der Beklagte zu 1.) haftet ja für den Gesamtbetrag der festgesetzten Kosten (wenn ich jetzt richtig überlege?!)

...macht man Aufträge für die beiden anderen Beklagten wird die Forderungsaufstellung recht unübersichtlich, da ein Gerichtsvollzieher nicht den Gesamtbetrag "durchwinken" wird.

Gibt es schon einen Räumungstermin? Weil sonst stellt sich Frage, welche Adresse noch aktuell ist.
Zuletzt geändert von MiaZ am 17.11.2014, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#3

17.11.2014, 14:46

Du schreibst ja, ihr habt einen Räumungsprozess gewonnen. Demnach vertretet ihr ja die Vermieter. Diesem sollte doch die Bankverbindung seiner Mieter bekannt sein. Ich würde hier mal mit einem VZV "anklopfen".
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
MiaZ
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#4

17.11.2014, 14:47

....was ist denn mit der Kaution?!
jennjenn87
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#5

17.11.2014, 15:01

Sind alles super Anregungen, ich werd das nochmal im Büro besprechen.
Wollte nur vorab wissen, ob ich dann nur gegen den Bekl. zu 1) vorgehe, weil im Beschluss ja auch nur drin steht, dass der Beklagte zu 1) zu erstatten hat und am Ende steht dann, dass er im Innenverhältnis Gesamtschuldnerich für 6/10 mit den anderen beiden haftet.

Ich finde es auch recht sinnfrei, da nochmal unnötige Kosten entstehen zu lassen. Ich legs dem Chef nochmal vor, der soll mit der Mandantschaft nochmal Rücksprache halten.

Merci =)
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#6

18.11.2014, 11:49

Eine Kostentragung im Innenverhältnis habe ich bislang zwar noch nicht gesehen, würde aber auch nur gegen den Beklagten zu 1) vorgehen.
Bei Räumungsverfahren ist die Kaution (wenn überhaupt gezahlt) meist schon mit den ersten ausgebliebenen Mieten abgedeckt und damit nicht mehr verfügbar.
Ist der GVZ nur mit der Räumung oder auch mit der ZV wegen der offenen Mieten beauftragt?

ZV aus dem KFB würde ich das Ergebnis der Räumung abwarten.
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#7

18.11.2014, 12:03

Ich denke auch, dass du nur gegen den Beklagten zu 1) vollstrecken kannst. Ein Titel muss ja zwingend die Parteien, für die und gegen der Titel wirkt, benennen und wenn da ausdrücklich steht, "Der Beklagte zu 1) hat an die Klägerin zu erstatten...", dann kannst du, rein aus dem Wortlaut, auch nur gegen den Beklagten zu 1) vorgehen...

Ich würde aber, wie Geniesserin schon sagte, abwarten, was die Räumung bringt....
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#8

20.11.2014, 10:11

Ich hab jetzt eh erstmal ne Anfrage aus der Schuldnerkartei gemacht, um zu sehen, ob sich des überhaupt lohnt.
Aber danke für die Bestätigung.

Ihr seid echt der Hit =)
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