Kann ich die EV überprüfen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kathrin
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#1

09.07.2007, 16:28

Gibt es irgendeine Möglichkeit die Angaben in der EV zu überprüfen, wenn ich keinerlei Angaben über den Schuldner habe?

Hab leider keinen Beitrag gefunden zu dem Thema, wenns doch einen gibt wäre ich für den Link dankbar.

Danke schonmal.
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StineP

#2

09.07.2007, 16:31

Wie meinst du, wenn du keine Angaben über den Schuldner hast??

Du hast ne eV vorliegen und willst prüfen, ob die Angaben wahrheitsgemäß sind, zB ob auf dem Konto 0,00 € sind?
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luccimaus
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#3

09.07.2007, 16:34

es gibt doch diverse Inkassounternehmen z.B Creditreform die Auskunft geben. Das haben wir über die Arbeit immer gemacht.
Allerdings verstehe ich deine Frage nicht 100%. Was heißt keine Angaben? Den Namen und so wirst doch haben, oder?
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Kathrin
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#4

09.07.2007, 16:47

Ja, die Sachen aus der EV hab ich natürlich alle, aber da wir für ein Großmandat eintreiben, kennen wir die Verhältnisse der Schuldner halt nicht wirklich. Es gibt niemanden, der uns sagt, ob jemand "schwarz" arbeitet oder so.... das meinte ich.
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Kathrin
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#5

09.07.2007, 16:48

Du hast ne eV vorliegen und willst prüfen, ob die Angaben wahrheitsgemäß sind, zB ob auf dem Konto 0,00 € sind?
genau das!
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#6

09.07.2007, 17:09

Warum machst nicht einfach eine Anfrage an die Bank? Das lässt sich doch relativ schnell rausbekommen.
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#7

09.07.2007, 17:11

Dies stand im Internet - von einem Rechtsanwalt. Habe den Namen einfach mal abgekürzt und ... gemacht.

Auskünfte von Finanzbehörden oder Banken werden Sie als Dritter nicht erhalten. Zur Einsichtnahme in die Grundbücher müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen, wozu aber die bloße Annahme, der Unterhaltsverpflichtigte könnte dort Grundeigentum besitzen, nicht ausreicht. Dazu müssten schon konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Eine Einsichtnahme in jedes in Deutschland geführte Grundbuch wäre zeitlich im Übrigen auch kaum durchführbar, da die meisten Grundbuchämter (z.B. kleiner Städte) nicht online einsehbar sind.

Sollten Sie also Zweifel haben, daß die eidesstattliche Versicherung des Partners unzutreffend oder nicht ausreichend ist, können Sie allerhöchstens Strafanzeige wegen des Verdachtes der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt einreichen. Die Staatsanwaltschaft wird allerdings nur ermitteln, wenn Sie einen hinreichenden Tatverdacht sieht, wozu die allgemeine Annahme, daß die Angaben unzureichend sind, nicht ausreichen wird.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schw.....
Rechtsanwalt
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Manu_75

#8

09.07.2007, 17:55

Daß Dir niemand sagen kann, ob ein Schuldner "schwarz" arbeitet, dürfte wohl ein gängiges Problem sein. Wie man das erfährt, daran wären wohl sicher auch die Arbeitsagenturen interessiert ;-) Grundsätzlich sehe ich wenig Chancen - auch aus Datenschutzgründen -, die Angaben in der eV zu überprüfen.
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Katie
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#9

09.07.2007, 21:12

Ja,also von Banken oder so erhälst Du nicht so einfach eine Auskunft. Wenn Du da was wissen willst, bleibt Dir nur eine Pfändung.
Ich habe im übrigen bisher die Erfahrung gemacht, daß bei Schuldnern, die ihr Konto so gerade mal auf Null oder im Soll haben, gerade eine Kontopfändung Wunder wirken kann. Ich mache das fast immer so, wenn sich ansonsten nichts aus dem Vermögensverzeichnis ergibt.

Ich weiß ja jetzt nicht, was Dein Schuldner beruflich macht. Wenn er irgendwie Handwerker oder so ist, würde ich mal auf den einschlägigen Seiten (MyHammer oder so) schauen, vielleicht findest Du das was. Ich hab schon einen Schuldner bei ebay gefunden, der hat dort einen Shop. Ich hab jetzt leider nur das Problem, daß er das Ganze über ein anderes Konto laufen läßt. Ich weiß auch schon die Bank, aber nicht, wo der Kontoinhaber wohnt. Doch ich wollte jetzt nicht abschweifen.

Ich frage mich gerade auch, von wann ist die eV und von wann die Forderung? Hier käme dann evtl. auch eine Strafanzeige in Betracht.

Gruß
Heike
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#10

09.07.2007, 21:45

:zustimm
Also da muss ich Katie ja zustimmen. Das haben wir auf der Arbeit auch immer gemacht. Wenn die sich einfach überhaupt nicht mehr gemeldet haben um die Sache zu bezahlen o.ä. Anschreiben bringt auf die Dauer nämlich auch nichts außer Zeitraub.
Dann haben wir eine Kontopfändung gemacht - und siehe da wer hat sich gemeldet? Der verschollene Schuldner
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