Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

13.11.2014, 19:53

bitte niemals dem Schuldner mitteilen, dass die Pfändung ruht!
Warum?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#12

13.11.2014, 20:00

Weil Schuldner normalerweise nur auf Druck reagieren - sprich zahlen! Man kann ihn höflich zur Zahlung des Restbetrages auffordern - ohne den Hinweis, dass derzeit die Pfändung ruht...falls man überhaupt die Pfändung ruhen lassen möchte...kommt auf die Höhe der Gesamtforderung an - muss man im Einzelfall entscheiden und jede Kanzlei hat da wohl auch ihre eigenen Ansichten.
Jupp03/11

#13

13.11.2014, 20:02

MiaZ hat geschrieben:Weil Schuldner normalerweise nur auf Druck reagieren - sprich zahlen! Man kann ihn höflich zur Zahlung des Restbetrages auffordern - ohne den Hinweis, dass derzeit die Pfändung ruht...falls man überhaupt die Pfändung ruhen lassen möchte...kommt auf die Höhe der Gesamtforderung an - muss man im Einzelfall entscheiden und jede Kanzlei hat da wohl auch ihre eigenen Ansichten.
Bekommst du es nicht in den Kopf, dass es die einzige Möglichkeit ist, die alten -höheren- Gebühren so zu erhalten?
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Soenny
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#14

13.11.2014, 20:04

Wohl zu lange "auf der anderen Seite" gearbeitet :nachdenk
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#15

13.11.2014, 20:12

Wow, hier steppt ja richtig der Bär! Aber nach deinem Beitrag Nr. 13 sollte es richtig angekommen sein!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#16

13.11.2014, 20:25

kätzchen88 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 29.10 einen Antrag auf Erlass eines Pfüb ausgefüllt und an das Gericht verschickt. Am 10.11 erfolgte dann eine Zahlung des Schuldners, welcher die Forderung bis auf ca. 150 € bezahlt hat. Verbucht habe ich u. a. auch auf die Gerichtskosten und RA-Kosten für den Pfüb.



LG :thx
Jupp03/11

#17

13.11.2014, 20:29

MiaZ hat geschrieben:
kätzchen88 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 29.10 einen Antrag auf Erlass eines Pfüb ausgefüllt und an das Gericht verschickt. Am 10.11 erfolgte dann eine Zahlung des Schuldners, welcher die Forderung bis auf ca. 150 € bezahlt hat. Verbucht habe ich u. a. auch auf die Gerichtskosten und RA-Kosten für den Pfüb.



LG :thx
und?
MiaZ
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#18

13.11.2014, 20:38

...die Gebühren sind im Sack!

Aber darum ging es ihr ja gar nicht...aber egal! Lang genug am Pc gesessen und sich mit nervigen Leuten (nicht nur im Büro) herumgeärgert...

...und von mir aus kann sie auch den Pfüb bei Gericht ruhend stellen...aber meiner Auffassung nach (die ich mal wieder nicht mit §§ belegen kann) muss davon der Schuldner ja nix wissen! Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren.
Jupp03/11

#19

13.11.2014, 20:44

Sie muss einfach nicht auf das Schreiben des Gerichts reagieren. Einer Ruhendstellung bedarf es nicht.
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#20

13.11.2014, 20:55

Ihr könnt fachlich unterschiedlicher Meinung sein, aber das muss nicht persönlich werden. Reißt Euch zusammen hier. 24
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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