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ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 13.11.2014, 16:05
von JO85
Hallo an euch. Mein Chef meint bzw. ist der Überzeugung, es müsse eine Möglichkeit geben die Zwangsvollstreckung zu betreiben, ohne den Originaltitel immer zu versenden. Ich habe ihm gesagt, dass dies nicht möglich ist. Kann mir dies jemand bestätigen. Danke...

Re: ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 13.11.2014, 16:08
von Liesel
Der Original-Titel ist bei JEDER Vollstreckung vorzulegen.

Re: ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 13.11.2014, 16:13
von Pitt
Da fällt mir nur der elektronische PfÜB-Antrag per EGVP nach § 829a ZPO ein, da konnte man doch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Forderung unter 5.000,00 €) den Titel als Datei beifügen, ohne das Original bei Gericht vorlegen zu müssen.

Re: ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 13.11.2014, 18:39
von MiaZ
vorläufiges Zahlungsverbot "geht" ohne Titel - ansonsten immer wie gelernt "Titel - Klausel - Zustellung" - eventuell wird sich das ändern wenn das "papierlose Büro" kommt

Re: ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 16.11.2014, 13:07
von JO85
vom dem elektronischen PfÜB hab ich noch gar nichts gehört. da muss man dann aber bestimmt auch wieder diese signaturkarten oder so haben oder? Danke auf jeden Fall für eure Antworten ;)

Re: ZV ohne Versendung Originaltitel

Verfasst: 17.11.2014, 08:44
von Geniesserin
JO85 hat geschrieben:vom dem elektronischen PfÜB hab ich noch gar nichts gehört. da muss man dann aber bestimmt auch wieder diese signaturkarten oder so haben oder? Danke auf jeden Fall für eure Antworten ;)
Ja, und es geht nur bei einigen Gerichte (Hessen ist da allerdings ziemlicher Vorreiter). Habe ich dort schon beantragt und ging sehr fix.