Zwangsvollstreckung Nachlass

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Takl
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#1

13.11.2014, 10:07

Hallo zusammen,

mein Schuldner ist verstorben. Die potenziellen Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet. Die Nachlasspflegerin hat mir nun das Nachlassverzeichnis zukommen lassen. Hier ist angegeben, dass der verstorbene Schuldner wertvolle Kunstgegenstände, Teppiche etc. in Höhe von 5.000,00 € hat und ein Konto mit einem Guthaben von 1.700,00 €. Natürlich gibt es neben uns weitere Gläubiger. Wir wissen nicht, ob schon etwas gepfändet wurde, wollen es nun aber ausprobieren, das Bankguthaben und die Gegenstände zu pfänden. Wie muss ich hier vorgehen?

Danke im Voraus.
Jupp03/11

#2

13.11.2014, 11:57

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