Schuldner im VB durchgestrichen - Vollstreckung nicht möglic

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
reno007
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 13.02.2009, 08:17
Beruf: ReNo
Software: Andere
Wohnort: Hessen

#1

07.11.2014, 11:48

Hallo,

ich brauche eure Hilfe...

Mir liegt ein VB aus dem Jahr 2003 vor. Dieser VB wurde gegen gegen einen damals noch Minderjährigen erwirkt, vertr. d.d. Mutter (Forderung resultiert aus einer Erbschaft - der Vater ist gestorben und der Sohn war der Erbe, damals noch minderjährig).
Der Sohn (sein Name) wurde irgendwann im VB durchgestrichen (warum auch immer...), so dass nur noch der Name der Mutter im VB steht.
Nun ist der Sohn volljährig und es soll gegen ihn vollstreckt werden. Zu Recht sagt das Gericht aber, dass sich der VB nur gegen die Mutter richtet.

Habt ihr vielleicht eine Idee, wie ich den VB gegen den Sohn wieder vollstreckbar machen kann? Umschreibung?

Danke euch...
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#2

07.11.2014, 11:53

Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO.

Eine Umschreibung ist nicht notwendig, denn es liegt keine Rechtsnachfolge vor. Sofern der VB auf das minderjährige Kind, gesetzl. vertr. d. d. Mutter lautet, lautet der VB auf das Kind. Punktum. Die Auffassung des Gerichts, der VB würde sich gegen die Mutter richten, weil der eigentliche Schuldner rausgestrichen ist, halte ich für falsch. Denn das würde ja ergo auch bedeuten, wenn beide (also minderjähriges Kind und gesetzlicher Vertreter) drin stehen, dann ist der Titel gegen beide vollstreckbar und das macht kein Gerichtsvollzieher oder Gericht mit!
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

07.11.2014, 13:06

wie ist denn die genaue Bezeichnung im Titel? wurde aus dem Titel schon mal vollstreckt? Hat eventuell ein Gerichtsvollzieher den Namen des Kindes durchgestrichen? Der richtige Anspruchsgegner war ja sicher zum damaligen Zeitpunkt "xyz-Kind, gesetzlich vertreten durch die Mutter" - so kenne ich das - es wird ja auch bei der Vollstreckung in das Vermögen des Kindes vollstreckt und nicht in das Vermögen der Mutter. Auch wenn eine VAK abgegeben wird, dann gibt die Mutter für das minderjährige Kind ab - über dessen Vermögen und nicht über ihr eigenes Vermögen.
reno007
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 13.02.2009, 08:17
Beruf: ReNo
Software: Andere
Wohnort: Hessen

#4

07.11.2014, 14:19

Ja, genau - genau so kenne ich das auch. Es wird in das Vermögen des Kindes vollstreckt und die Mutter gibt lediglich die Erklärung ab.
Ja, es wurde vor Jahren 1 x vollstreckt; das einzigste Mal. Ich kann aus der Akte überhaupt nicht entnehmen, wer den Namen durchgestrichen haben könnte. Der Titel lautete ursprünglich "Max Mustermann, vertr. durch Martina Mustermann". Durchgeschtrichen wurde "Max Mutermann, vertr. durch" - so dass nur Martina Mustermann im VB steht.

Jetzt ist der Sohn volljährig und es soll gegen ihn vollstreckt werden. Wie gesagt, das Gericht weigert sind, da lt. VB die Mutter die Vollstreckungsschuldnerin ist....
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#5

07.11.2014, 14:26

Also entweder eben Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (wie oben schon geschrieben) oder aber mal n netten Schriftsatz ans Gericht, dass das damals minderjährige Kind der Schuldner ist und die Mutter gem. § 51 ZPO i. V. m. § 1629 BGB wegen mangelnder Prozessfähigkeit in den Titel aufgenommen werden musste, der Titel daher also auch auf das Kind lautet.

Wie gesagt, ich halte Ansicht des Gerichts für völligen Blödsinn....
Zuletzt geändert von Tine Dea am 07.11.2014, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Antworten