Vermögensauskunft beantragen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
knypcia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 09.07.2012, 11:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

06.11.2014, 16:55

Ich soll einzeln eine Vermögensauskunft beim Schuldner beantragen.

Reicht da eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels oder muss es das Original sein? Dieses ist nämlich beim vorläufigen Zahlungsverbot/PfüB dran.

Habe erst seit Neustem mit ZV zu tun, also entschuldigt die, eventuell simplen, Fragen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

06.11.2014, 17:02

Original-Titel ist notwendig
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
knypcia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 09.07.2012, 11:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

06.11.2014, 17:17

also kann ich den einfach so von dem PfüB abmachen? weil das ist da ja alles zusammengetakert und gestempelt..
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

06.11.2014, 17:29

Wieso ist der Titel an den PfÜB getackert? Gestempelt?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
knypcia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 09.07.2012, 11:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

06.11.2014, 17:32

Das Original war am vorläufigen Zahlungsverbot zusammen mit dem PfüB getakert. Stempel bloß "vollstreckbare Ausfertigung" und dass "vorstehende Ausfertigung dem Kläger zum Zwecke der ZV erteilt wurde" und wann an Beklagten zugestellt.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

06.11.2014, 17:39

Tacker entfernen und dem Antrag auf Abgabe der VA beifügen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
knypcia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 09.07.2012, 11:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

06.11.2014, 17:46

ok,danke!
weitere Anlagen werden nicht benötigt,oder? und Abschriften auch nicht?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

06.11.2014, 17:53

Doch. Die bisher entstandenen Vollstreckungskosten müssen nachgewiesen werden durch Kopien Kostenrechnungen GVZ, PfÜB etc.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

06.11.2014, 18:35

welche Erkenntnisse soll dir jetzt noch eine VAK liefern?! Es gibt nen Drittschuldner - warte doch erst mal ab, ob die Maßnahme Erfolg hat.
Antworten