Ich soll einzeln eine Vermögensauskunft beim Schuldner beantragen.
Reicht da eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels oder muss es das Original sein? Dieses ist nämlich beim vorläufigen Zahlungsverbot/PfüB dran.
Habe erst seit Neustem mit ZV zu tun, also entschuldigt die, eventuell simplen, Fragen.
Vermögensauskunft beantragen
- Liesel
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Wieso ist der Titel an den PfÜB getackert? Gestempelt?
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Das Original war am vorläufigen Zahlungsverbot zusammen mit dem PfüB getakert. Stempel bloß "vollstreckbare Ausfertigung" und dass "vorstehende Ausfertigung dem Kläger zum Zwecke der ZV erteilt wurde" und wann an Beklagten zugestellt.
- Liesel
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Tacker entfernen und dem Antrag auf Abgabe der VA beifügen.
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Doch. Die bisher entstandenen Vollstreckungskosten müssen nachgewiesen werden durch Kopien Kostenrechnungen GVZ, PfÜB etc.
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