Hallo,
bevor wir klagen, machen wir oft eine Anfrage, ob die Vermögensauskunft bereits geleistet wurde.
Wir haben jetzt von einem Schuldner, den wir noch nicht verklagt haben die Mitteilung erhalten, dass er die Vermögensauskunft bereits geleistet hat.
Kann eine Abschrift der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher eingeholt werden, auch wenn noch kein Titel vorhanden ist? Oder müsste dann wirklich erst geklagt werden, obwohl man weiß, dass die Vermögensauskunft bereits geleistet wurde?
Vielen Dank!
renofix
Vermögensauskunft anfordern ohne Titel
- Liesel
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Ohne Titel erhälst du keine Abschrift.
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Nein, ohne Titelvorlage sind nur die in § 802k ZPO aufgeführten Berechtigten zur Einsichnahme in das Vermögensverzeichnis berechtigt (FA, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Registergerichte und Bundes-/Landesbehörden wg. sonstiger öffentlich-rechtlicher Forderungen)
- renofix
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Vielen Dank! Ja, habs mir ja schon gedacht, aber ich wollte ganz sicher sein.
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Hat der Schuldner selbst euch das mitgeteilt? Dann schreib ihn doch einfach noch mal direkt an und fordere ihn auf, euch das Vermögensverzeichnis, auf das er sich bezieht, auch vorzulegen. Vielleicht schickt er euch dann ja was.renofix hat geschrieben:Wir haben jetzt von einem Schuldner, den wir noch nicht verklagt haben die Mitteilung erhalten, dass er die Vermögensauskunft bereits geleistet hat.
- renofix
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Hallo Kikki-Fee,
leider nein. Wir prüfen immer, ob sich eine Klageeinreichung lohnt.
Haben jetzt gerade den Fall, dass beim Vollstreckungsportal diverse Einträge hinterlegt waren (Kosten der Auskunft 31,50 €). Aus den Auskünften ist jedoch nicht wirklich was versichertlich, also dort steht jetzt nicht, hat Vermögensauskunft am xx abgegeben. Ich habe daraufhin den GVZ angeschrieben und nachgefragt, ob er mir mitteilen kann, was sich dahinter verbirgt. Dieser hat mich nun an das Vollstreckungsgericht verwiesen. Aber wir haben hier keinen Titel. Jedoch eine Forderung in Höhe von 300.000,00 €, jedoch wollen wir auch nicht die Insolvenzmasse unnötig belasten.
Danke und viele Grüße
renofix
leider nein. Wir prüfen immer, ob sich eine Klageeinreichung lohnt.
Haben jetzt gerade den Fall, dass beim Vollstreckungsportal diverse Einträge hinterlegt waren (Kosten der Auskunft 31,50 €). Aus den Auskünften ist jedoch nicht wirklich was versichertlich, also dort steht jetzt nicht, hat Vermögensauskunft am xx abgegeben. Ich habe daraufhin den GVZ angeschrieben und nachgefragt, ob er mir mitteilen kann, was sich dahinter verbirgt. Dieser hat mich nun an das Vollstreckungsgericht verwiesen. Aber wir haben hier keinen Titel. Jedoch eine Forderung in Höhe von 300.000,00 €, jedoch wollen wir auch nicht die Insolvenzmasse unnötig belasten.
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Datum und Az. der Vermögensauskunft bekommt Ihr auch ohne Titelvorlage. Wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Firma handelt, besteht außerdem die Möglichkeit, über dessen Hausbank eine Schufa-Auskunft des Schuldners einzuholen. Einige Banken bieten das ihren Geschäftskunden als Service an. Wenn bereits mehrere Eintragugnen im Vollstreckungsportal vorliegen, sieht es allerdings i. d. R. schlecht aus.
- Soenny
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sollte bitte auch von der Themenstarterin beachtet werden
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- renofix
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Hallo Jsanny,
bitte entschuldige, ich kümmere mich darum!
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Vielleicht wäre ja auch ein Mahnverfahren ne Möglichkeit etwas günstiger als über eine Klage an nen Titel zu kommen.