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Nur (!) Pfändung Einkommen Ehepartner

Verfasst: 05.11.2014, 10:46
von Yasura
Hallo ihr Lieben,

ich fürchte, es ist aussichtslos, aber ich suche einfach nach einer Möglichkeit, einen unverschämten Mandanten zu zwingen, unsere Gebühren zu zahlen.

Der Mdt hat Vermögensauskunft abgegeben. Er selbst hat kein Einkommen (nicht mal ALG oder ähnliches) und lebt nur vom Einkommen seiner Frau (1.800 € netto). Nach Pfändungstabelle (keine Kinder) ergibt das theoretisch einen pfändbaren Betrag von 180,83 €.

Wie komme ich an das Geld ran? Die VA verrät ja außer dieser Tatsache nichts über Arbeitgeber oder Konto der Ehefrau. Habt ihr noch einen Trick auf Lager oder ist die Sache eben vorerst uneinbringlich?

Danke schon mal für eure Zeit.

LG

Re: Nur (!) Pfändung Einkommen Ehepartner

Verfasst: 05.11.2014, 10:51
von Soenny
Titel auch gegen die Ehefrau? Falls nein, Sippenhaftung haben wir nicht, also wäre bei der Ehefrau auch nichts zu pfänden. Es könnte allenfalls über eine Taschengeldpfändung nachgedacht werden, die meiner Meinung nach aber selten was bringt.

Re: Nur (!) Pfändung Einkommen Ehepartner

Verfasst: 05.11.2014, 10:52
von katuscha
An das Einkommen der Frau kommst Du nicht, wenn nur der Ehemann euer Mandant ist.

Eventuell könnte man den Taschengeldanspruch pfänden, hab dies allerdings noch nicht gemacht.

Edit: JSanny war schneller.

Re: Nur (!) Pfändung Einkommen Ehepartner

Verfasst: 05.11.2014, 11:03
von Yasura
Hmm, Taschengeldpfändung. Danke für den Anstoß :D Mal gucken, was Chef dazu sagt.