Unterhaltspfändung mit PKH - Fragen über Fragen
Verfasst: 03.11.2014, 14:51
Moin,
so nun darf ich nach über 10 Jahren zum ersten Mal wieder eine Unterhaltspfändung machen. Das Formular auszufüllen ist dabei nicht mein Problem. Mein Problem ist jetzt, dass unsere Mandantin drei minderjährige Kinder hat und die Mdtin "bedürftig" ist, also es muss PKH beantragt werden. Meine vorgesetzte Anwältin hat den Kindesunterhalt bislang immer in einem Betrag gegenüber der Gegenseite geltend gemacht, so auch den rückständigen Kindesunterhalt, der laufende und rückständige Kindesunterhalt wurde nie auf das einzelne Kind verteilt. Sie meint, dass ich das alles in einem Pfüb zusammen machen kann und die Mutter als Gläubigerin angeben kann. Ich sehe dies aber nicht so. Die vorliegenden Unterhaltspflichtungserklärungen laufen auf den Namen des jeweiligen Kindes. Also heißt dies für mich, dass ich für jedes Kind einen einzelnen Pfüb beantragen muss. Oder sehe ich dies falsch?
Des Weiteren habe ich ein Problem mit dem PKH-Formular, wenn ich dies richtig gelesen habe, dann muss das jeweilige Kind ein Formular ausfüllen und die Unterhaltsverpflichteten, also die beiden Eltern, müssen ebenfalls eins ausfüllen. Wie sollen wir aber vom Vater, gegen den wir ja vorgehen wollen, ein Formular erhalten? Oder ist dies hier nicht zwingend erforderlich?
Leider habe ich hierüber bisher nichts gefunden und zweifel langsam an meinem Verstand.
Viele Grüße
Bipe
so nun darf ich nach über 10 Jahren zum ersten Mal wieder eine Unterhaltspfändung machen. Das Formular auszufüllen ist dabei nicht mein Problem. Mein Problem ist jetzt, dass unsere Mandantin drei minderjährige Kinder hat und die Mdtin "bedürftig" ist, also es muss PKH beantragt werden. Meine vorgesetzte Anwältin hat den Kindesunterhalt bislang immer in einem Betrag gegenüber der Gegenseite geltend gemacht, so auch den rückständigen Kindesunterhalt, der laufende und rückständige Kindesunterhalt wurde nie auf das einzelne Kind verteilt. Sie meint, dass ich das alles in einem Pfüb zusammen machen kann und die Mutter als Gläubigerin angeben kann. Ich sehe dies aber nicht so. Die vorliegenden Unterhaltspflichtungserklärungen laufen auf den Namen des jeweiligen Kindes. Also heißt dies für mich, dass ich für jedes Kind einen einzelnen Pfüb beantragen muss. Oder sehe ich dies falsch?
Des Weiteren habe ich ein Problem mit dem PKH-Formular, wenn ich dies richtig gelesen habe, dann muss das jeweilige Kind ein Formular ausfüllen und die Unterhaltsverpflichteten, also die beiden Eltern, müssen ebenfalls eins ausfüllen. Wie sollen wir aber vom Vater, gegen den wir ja vorgehen wollen, ein Formular erhalten? Oder ist dies hier nicht zwingend erforderlich?
Leider habe ich hierüber bisher nichts gefunden und zweifel langsam an meinem Verstand.
Viele Grüße
Bipe