Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Findik
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#1

31.10.2014, 16:50

Hallo,

ich habe mal eine Frage, da ich mich in der Zwangsvollstreckung nicht so auskenne:

Wir haben mehrere Konten bei verschiedenen Banken des Schuldners ausfindig gemacht. Ich müsste mehrere Pfübs beantragen, hab ja aber nur ein Original-Titel. Wie füge ich dann den Titel den anderen Pfübs bei. Denn eine Kopie reicht da ja nicht. Oder wird die Kopie beglaubigt mit dem "Beglaubigt zwecks Zustellung"-Stempel?

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

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Geiselmann
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#2

31.10.2014, 17:21

Einfach alle Banken als Drittschuldner aufführen in einem PfüB

S. Geiselmann
MiaZ
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#3

01.11.2014, 08:56

Und vorab vielleicht schon mal vorläufige Zahlungsverbote - weil die Zustellung an die Drittschuldner kann sich dann ja hinziehen - erst recht wenn die Banken in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken liegen.
Findik
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#4

03.11.2014, 10:53

Danke für eure Antworten.
Voräufige Zahlungsverbote soll ich ja auch machen. Da dann eine Kopie des Titels oder gar kein Titel?
Liebe Grüße
Findik

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sunny84
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#5

03.11.2014, 10:58

Beim vorläufigen Zahlungsverbot brauchst du keine Anlagen beizufügen.
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#6

08.11.2014, 14:00

Hallo,-
Wenn du - wie wahrscheinlich sehr viele - den Auftrag zur Zustellung des VZV über die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge machst, werden die VZVs nacheinander zugestellt. In der Praxis sieht das dann so aus, dass der erste DS den Schuldner über die Pfändung informiert. Dieser wird dann natürlich von seinem Sachbearbeiter (Euch gegenüber hat er ja keine Schweigepflicht) darüber informiert, welche weiteren Drittschuldner auf dem VZV stehen. Dann hat der Schuldner die Möglichkeit, noch schnell vor Zustellung an die anderen DS eine kleine "Vermögensverschiebung" zu machen.

Ich empfehle daher dringend, für die Zustellungen entweder einen Gerichtsvollzieher zu nehmen, mit dem Du bisher gute Erfahrungen gemacht hast oder aber einfach den Gerichtsvollzieher anzurufen, der für Euren Kanzleisitz zuständig ist, und ihn zu fragen, ob Du ihn künftig mit den Zustellungen der VZVs per Post beauftragen kannst. Du müsstest dann nur informiert werden, wenn er in Urlaub geht.

Und dann schickst zu ihm das VZV mit der Bitte "das vorläufige Zahlungsverbot GLEICHZEITIG an alle Drittschuldner per Post zuzustellen. Dann kriegen die das VZV alle am gleichen Tag und diese "Vermögensverschiebung" wird vermieden. Auf dem PfÜB-Antrag, den Du ja am gleichen Tag machst, schreibst Du dann "EILT Vorpfändung läuft". Aber das denke ich mal, machen alle sowieso.

Schönes Wochenende denn noch.
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