Antrag nach § 758 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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muddy82
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#1

28.10.2014, 14:22

Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage. Gibt es für den im Betreff genannten Antrag Formularzwang? Über RA Micro spuckt er mir ein Schreiben auf Briefpapier aus, ich meine aber gelesen zu haben, dass es zwingend erforderlich ist ein Formular zu verwenden (hab ich im I-Net auch gefunden).

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
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AliceImWunderland
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#2

28.10.2014, 14:28

Soweit ich weiß, besteht ab dem 01.01.13 Formularzwang bezüglich Antrag nach § 758 ZPO
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

28.10.2014, 14:28

Für den Fall des § 758a ZPO ja, für § 758 ZPO nein, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/zvfv/
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AliceImWunderland
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#4

28.10.2014, 14:29

Habe gerade ausprobiert. In unserem Programm wird das Formular generiert, welches so ähnlich aussieht, wie ein Antrag auf Erlass eines PfüBs.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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