DS zahlt vollständig auf vZV - dennoch Pfüb beantragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Toniontour
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#1

27.10.2014, 10:26

Hi,

haben titulierte Forderung. Hatte über GVZin Kontodaten eines S angefragt im Rahmen der Drittauskünfte. Diese hatte zwei Institute ermittelt und bei denen auch gleich eine Vorpfändung angebracht (obwohl das nicht beantragt war, aber egal *g). Nun hat eine der Banken bereits die vollständige Summe an uns überwiesen, obwohl ich noch nicht mal einen Pfüb beantragt habe. vZV läuft diese Woche aus bei beiden Banken. Ein neues habe ich logischerweise nicht beantragt.

Meine Frage:

Muss ich den nun "der guten Ordnung halber" noch beantragen? Wie verhält es sich mit den Kosten hierfür? Ich sehe nämlich dafür keine Notwendigkeit mehr und somit keine Kostenerstattungspflicht. Davon abgesehen, dass ich befürchte, dass die Bank dann noch mal überweist ;-)

In der Vollstreckungsgruppe auf Facebook waren mehrere der Meinung, dass ich dennoch den Pfüb beantragen müsse...ich hätte die Sache sonst fertig gemacht und entwerteten Titel zurückgeschickt.

Wie geht Ihr mit solchen Fällen um?

Herzlichen Dank und einen entspannten Start in die Woche! :thx
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Liesel
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#2

27.10.2014, 10:35

Wenn die Forderung komplett beglichen ist, kannst du keinen PfÜB mehr beantragen. Wie auch - mit Forderung 0,00 Euro?
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#3

27.10.2014, 11:24

Sehe ich vom Gefühl her genauso. Allerdings sagt eine ReFaWi, dass wir zur Absicherung den Pfüb hinterher schicken müssen. Sie meinte sich an irgendwas wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erinnern. Das teile ich allerdings nicht, da wir ja einen Titel erworben haben und den bekommt man ja nur, wenn die Forderung zu recht besteht. Es gab es auch Stimmen, die aus Erfahrung her sagen konnten, dass der Rpfl keinen Pfüb mehr erlässt, wenn die Forderung schon bedient ist.

Rein haftungstechnisch sehe ich auch die Bank vor uns ;-)
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#4

27.10.2014, 11:29

Toniontour hat geschrieben:Allerdings sagt eine ReFaWi, dass wir zur Absicherung den Pfüb hinterher schicken müssen. Sie meinte sich an irgendwas wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erinnern.
Schwachfug.

Es wird kein PfÜB erlassen, wenn keine offene Forderung mehr da ist.
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#5

27.10.2014, 11:50

:thx
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#6

27.10.2014, 13:12

Was immer die ReFaWi da aufgeschnappt hat, ist falsch. Liesel hat Recht.

Ich nehm jetzt zur Ehrenrettung der ReFaWi an, dass sie in einem Seminar war, der Dozent stinklangweilig war und sie trotzdem versucht hat, sich auf den Stoff zu konzentrieren, während alle anderen Teilnehmer um sie herum bereits laut geschnarcht haben. :mrgreen:
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#7

27.10.2014, 13:15

Netter Versuch Anahid :lolaway
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#8

27.10.2014, 14:06

Die Sache ist ja eher: hätte die Bank überhaupt aufgrund eines vorläufigen Zahlungsverbots überweisen DÜRFEN?
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#9

27.10.2014, 14:09

hätte die Bank überhaupt aufgrund eines vorläufigen Zahlungsverbots überweisen DÜRFEN?
Der Schuldner hat bestimmt seine Bank mit der Zahlung beauftragt, damit er schnellstmöglich wieder an sein Konto kommt. Die Bank leistet aufgrund eines VZV sicherlich von sich aus keine Zahlung.
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#10

27.10.2014, 14:44

ja...das wäre mal interessant zu wissen...bekomme ich ja nur durch einen Anruf raus oder? Dann hätte aber wahrscheinlich nicht "Vorpfändung vom (Datum) usw" in den Betreff der Überweisung genommen oder...?! hmmm...Fragen über Fragen. Egal! Hauptsache Kohle! *sing*
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