Rechtskraftzeugnis und Vollstreckungsklausel? Unterschied?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sheri-Moon
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#1

26.10.2014, 12:55

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich grad bis auf die Knochen blamiere, aber ich schnall den Unterschied einfach nicht T___T
Könnte mir das jemand mal erklären? Egal, welche Gesetze oder Google Suchen ich verwende, ich find einfach nix, mit dem ich was anfangen kann und ich brauch das grad echt zum Lernen.
Rechtskraftzeugnis nur auf Antrag, klar, aber was ist dann mit der Vollstreckungsklausel? Ich blick irgendwie gar nicht mehr durch gerade...
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Pepples
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#2

26.10.2014, 19:39

Das Rechtskraftzeugnis bestätigt, dass dieses Urteil endgültig ist und nicht mehr angefochten werden kann.

Die Vollstreckungsklausel macht aus einer Ausfertigung eine vollstreckbare Ausfertigung. Ohne diese Klausel ist - neben dem Titel selber und der Zustellung - die Vollstreckung nicht möglich.
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