Hallo ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, wie genau ich vorgehen muss, um ein vorläufiges Zahlungsverbot aufzuheben?
Muss hierzu der Drittschuldner direkt kontaktiert werden, oder geht das über das Vollstreckungsgericht?
Vielen Dank im Voraus!
Vorläufiges Zahlungsverbot aufheben
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 21.06.2013, 10:04
- Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
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VZ ist ohne Gerichtsbeteiligung, daher Info direkt an Drittschuldner bzw. ist es nach 4 Wochen eh hinfällig, sofern kein PfüB folgt
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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