Vorläufiges Zahlungsverbot aufheben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nika
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#1

23.10.2014, 14:46

Hallo ihr Lieben,

kann mir jemand sagen, wie genau ich vorgehen muss, um ein vorläufiges Zahlungsverbot aufzuheben?
Muss hierzu der Drittschuldner direkt kontaktiert werden, oder geht das über das Vollstreckungsgericht?


Vielen Dank im Voraus! :wink2
Lg, Nika
samsara
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#2

23.10.2014, 14:49

Erledigterklärung an den Drittschuldner.
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Riverside
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#3

23.10.2014, 14:53

VZ ist ohne Gerichtsbeteiligung, daher Info direkt an Drittschuldner bzw. ist es nach 4 Wochen eh hinfällig, sofern kein PfüB folgt
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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