Schuldnerin hat 2 Wohnsitze

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alegría
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#1

22.10.2014, 15:16

Hallo Ihr Lieben,

mal eine Frage, wir haben eine Schuldnerin (Privatperson) bei der sich nach EMA und Anschriftenprüfung ergeben hat, dass sie zwei Wohnsitze hat. Ob einer davon ein Haupt- oder Nebenwohnsitz ist, konnten wir nicht in Erfahrung bringen, sie hat aber eben wohl zwei Wohnsitze.

Ich würde jetzt gerne die ZV einleiten. Hättet ihr am eine Idee wie ich da am besten vorgehe bzw. was hier am Sinnvollsten wäre?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Aluna
Dane129
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#2

22.10.2014, 15:41

Beantrag hald mal die Abnahme der VA nach § 802c ZPO bei einem der beiden Wohnsitze, dann wirst Du schon sehen was rauskommt...
Piwi12
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#3

22.10.2014, 16:06

ICh würde auch vorschlagen, dass Du zunächst bei einem der Wohnsitze versuchst zu vollstrecken.

Sollte es dort nicht klappen hast Du ja bereits eine Alternative.

Ich drücke die Daumen das Du den richtigen zuerst wählst. :wink1
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Cindi
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#4

22.10.2014, 19:47

Gibt es an einem Wohnsitz Nachbarn, dann rufe die doch mal an als Bekannte, die die Schuldnerin besuchen möchte o. ä.
Jupp03/11

#5

22.10.2014, 19:48

Cindi hat geschrieben:Gibt es an einem Wohnsitz Nachbarn, dann rufe die doch mal an als Bekannte, die die Schuldnerin besuchen möchte o. ä.
Und dann?
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Cindi
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#6

25.10.2014, 10:16

Frag halt, ob der Nachbar den Schuldner in der letzten Zeit öfter da gesehen hat. Wenn ja, kannst Du da vollstrecken. Einige gute Gerichtsvollzieher klingeln übrigens auch mal bei den Nachbarn oder schauen, ob der Briefkasten überläuft oder so. Manchmal wissen die Nachbarn auch, dass der Schuldner von der Polizei abgeholt wurde o. ä. Deine Phantasie ist gefragt. Wenn Du Dir keine Arbeit machen willst, kannst Du den Mandanten informieren, dass er einen Detektiv einschalten soll.
MiaZ
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#7

26.10.2014, 08:36

Stimmt denn eine der Adressen mit der Adresse auf dem Schuldtitel überein?

Wie willst du Namen von Nachbarn in Erfahrung bringen, die du anrufen kannst? Es sei denn jemand kennt die Gegend und die Leute, die dort wohnen.

Wenn du einen VAK-Antrag machst dann nimm in den Antrag eine Melderegisterauskunft nach § 755 ZPO mit rein - die ist noch unabhängig von der Höhe des Wertes.
Alegría
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#8

27.10.2014, 10:18

:thx schon mal für die vielen Tipps.

Die Schuldnerin war Jahre untergetaucht, nun haben wir über zig Einwohnermeldeamtanfragen die beiden Adresse rausbekommen. Über den Gerichtsvollzieher wäre mir das in Summe zu teuer.

Ich habe jetzt tatsächlich eine Nachbarin erreicht. Diese war auskunftsfreudig und sagte mir aber, dass sie von der Frau nichts gehört habe. Dies sei ein kleines Haus und ihr wäre es aufgefallen, wenn der Name an einem Klingelschild stehen würde. Da frag ich mich, wie dann die Dt. Post bei der Anschriftenprüfung darauf kommt, dass die Adresse korrekt sei......

Wir wollen halt nicht zu viel Geld in den Sand setzen, es geht um eine ehemalige Mandantin von uns. Allerdings ist sie auch schon über 60 und war vor einigen Jahren wegen Betrugs im Gefängis, sodass wir nicht sicher sind, ob hier überhaupt etwas zu holen ist......
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Cindi
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#9

30.10.2014, 16:30

MiaZ: Telefonbuch von Deutschland im Internet. Es gibt eine Suche nach Adressen. Da werden Dir die Namen der dort gemeldeten Bewohner angezeigt.
MiaZ
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#10

31.10.2014, 06:10

Cindi hat geschrieben:MiaZ: Telefonbuch von Deutschland im Internet. Es gibt eine Suche nach Adressen. Da werden Dir die Namen der dort gemeldeten Bewohner angezeigt.
kannte ich tatsächlich noch nicht!!! Werde ich mal testen...hatten neulich nämlich auch mal einen ähnlichen Fall - aber zum Glück kannte jemand aus der Kanzlei den Namen der Mutter - da wurde die dann kurzerhand mal angerufen.
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