Direkte ZV in Regionaldirektion einer Versicherung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leoniemaus5
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#1

10.10.2014, 10:49

Hallo meine lieben,

ich habe einen KFB (vollstr. Ausfertigung) vor mir liegen und den Fall, dass wir von der Versicherung (Beklagte) die Kosten gezahlt bekommen sollen. Da dies bisher nicht erfolgt ist würde mein Chef nun gerne direkt zur Regionaldirektion dieser Versicherung den Gerichtsvollzieher schicken und nicht einen Gerichtsvollzieher am Hauptsitz der Versicherung beauftragen. Geht das? Also kann ich den Gerichtsvollzieher direkt zur Regionaldirektion hier bei uns im Kreis schicken ohne das diese ihn auf den Hauptsitz verweisen können? Der Hauptsitz liegt in einem anderen Bundesland. Ich hoffe jemand hat damit schonmal Erfahrungen gemacht.

Ach ja noch was: Im KFB steht zuerst der Hauptsitz und dann vertreten durch die Regionaldirektion.

PS: Chef möchte keinen PfÜb machen, obwohl er es auch lustig fände denen das Konto dicht zu machen.

Liebe Grüße
T
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LuzZi
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#2

10.10.2014, 11:11

Die Frage ist für mich eher, was ein Gerichtsvollzieher da soll. Das läuft doch mit Sicherheit auf eine fruchtlose Pfändung raus und ist absolute Geldverschwendung. Die haben doch kein Bargeld rumliegen ...

Habe letztens einen Pfüb gemacht, ist die einzige vernünftige Methode, an sein Geld zu kommen.
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Tine Dea
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#3

10.10.2014, 12:14

Na wenn die Regionaldirektion direkt im Titel aufgeführt ist, denke ich schon, dass man auch eine Vollstreckung gegenüber der Regionaldirektion ausbringen kann.

Allerdings denke ich auch, dass eine Pfändung ins Leere laufen dürfte, da die kein Bargeld vor Ort haben werden. Allerdings - so zumindest handhaben das die Gerichtsvollzieher hier in meinem Bezirk - versucht der GVZ ja erst mal eine gütliche Erledigung der Angelegenheit, bevor er vollstreckt. Vielleicht bewegt das ja die Versicherung zur Zahlung?
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