Hallo ihr lieben,
mich gibt es hier eigentlich schon länger, aber ich weiß nicht mehr mit welcher Emailadresse ich mich angemeldet hatte... und da es schnell gehen muss (habe ich mich dazu entschieden einen neuen Account zu erstellen). Da ich auch in Elternzeit war habe ich auch die ganzen Zugangsdaten vergessen, also ... (verzeiht mir )
Ich habe folgendes Problem... Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen den Schulder "S". Die eV hat er bereits vor 2 Jahren abgegeben, Kontoverbindungen die wir hatten, existieren nicht mehr (Die Bank hat die Geschäftsbeziehungen beendet)... Schöner schXXX...
Nun habe ich heraus gefunden, dass "S" Mitgesellschafter einer GbR ist. Ich würde da gerne hinein pfänden...
WIe mache ich das am geschicktesten?? Was ist zu beachten?
Klar ist mir, dass ich nicht in das GEsellschaftsvermögen pfänden kann, da ich ja nur gegen den einen Gesellschafter einen Titel habe und nicht gegen alle und auch keinen gegen die GbR...
Es ist ja jetzt auch das "neue" Vollstreckungsrecht da (schon fast 1 Jahr)... gibt es da auch spezielle Vordrucke??
Könnt ihr mir bisschen helfen? Bin wie gesagt leider seit August letzten Jahres voll aus dem Vollstreckungsrecht draußen... :-/
Ich danke euch jetzt schon sehr für eure Hilfe!!!
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Gesellschafter einer GbR
- tweetyS
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Was die speziellen Vordrucke betrifft: Du müsstest das neue Formular für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verwenden. Herunterzuladen: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Bei Anspruch "G" kannst Du dann Euren Anspruch eintragen. Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das dann die Gesellschaftsanteile sind, die Ihr pfänden könntet.
Vielleicht kann ja noch jemand weiterhelfen.
- Geniesserin
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Wie wäre es mit einer neuen e.V. und der speziellen Frage, wie hoch der Anteil des Schuldners an der GbR ist? Überwiegend werden ja zwei Jahre zur erneuten Abgabe bejaht.
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Da gab es mal einen ganz tollen Beitrag von GEiselmann. Da war sogar ein Muster für den Pfändungstext drin. Es wurden die Gesellschafteranteile gepfändet und dann auch die Auflösung der GbR. Ich schaue mal, ob ich diesen Beitrag noch finde.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... R#p1089543
Das war es, was ich meinte. Wir hatten damals dann einen Pfüb ausgebracht. Unser Titel war nur gegen einen Gesellschafter (nicht gegen die GbR). Dem anderen Mitgesellschafter hat das mal so gar nicht gepasst. Dieser ist dann unserem Schuldner mächtig auf die Füße getreten. Unser Schuldner hat damals den größten Teil der Forderung bezahlt. Den Rest darf er in monatlichen Raten abbezahlen. Bei uns hat das super geklappt (was natürlich nicht heißt, dass es automatisch bei euch auch klappt).
Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen!
Das war es, was ich meinte. Wir hatten damals dann einen Pfüb ausgebracht. Unser Titel war nur gegen einen Gesellschafter (nicht gegen die GbR). Dem anderen Mitgesellschafter hat das mal so gar nicht gepasst. Dieser ist dann unserem Schuldner mächtig auf die Füße getreten. Unser Schuldner hat damals den größten Teil der Forderung bezahlt. Den Rest darf er in monatlichen Raten abbezahlen. Bei uns hat das super geklappt (was natürlich nicht heißt, dass es automatisch bei euch auch klappt).
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Liebe Grüße Sonnenkind
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Sonnenkind, eigentlich schade, dass fast alle anderen in dieser Form nicht helfen, zumal hier eine neue ist, die die Begebenheiten noch nicht intus hat.
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Ihr habt mir da echt richtig gut geholfen
Oh man... da bin ich grad mal 1 Jahr aus der Materie draußen :-/
Aber so einen fall hatten wir auch noch nicht...
Meinen anderen Vollstreckungssachen hab ich wieder ratz fatz vom Tisch gehabt...
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Kurze frage...
habe gerade hier was gefunden... Leider habe ich das Abo dazu nicht, sodass ich nicht lesen kann was da genau drin steht...
Hat jemand den zugang dazu und kann mir das mal per PN schicken??
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- Geniesserin
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Wo ist denn "hier"? Falls es um Gerichtsentscheidungen geht, die werden auch öfters mal vom entsprechenden Gericht veröffentlicht.Zobe hat geschrieben:Kurze frage...
habe gerade hier was gefunden... Leider habe ich das Abo dazu nicht, sodass ich nicht lesen kann was da genau drin steht...
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